Grenzen parlamentarischer Kontrolle
Transparenz bei politischen Prozessen und Verfahren
Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung sollen veröffentlicht werden
Um Regierungshandeln nachvollziehbar zu gestalten, will die Deutsche Bundesregierung die Transparenz bei politischen Prozessen und Verfahren erhöhen. In der Antwort (19/6862) auf eine Kleine Anfrage (19/6378) der Fraktion Die Linke verweist sie dazu auf einen im November getroffenen Kabinettsbeschluss. Dadurch solle die in der abgelaufenen Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zusätzlich sei vereinbart worden, Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen, heißt es weiter. Zunächst geschehe dies über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts, geplant sei eine zentrale Plattform.
Die Bundesregierung weist die Fragesteller angesichts deren Anfrage auf die Grenzen parlamentarischer Kontrolle hin. "Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht." Die Fraktion hatte mehrere gleichlautende Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, in denen es jeweils detailliert um die Beteiligung von Interessensvertretern im Prozessverlauf geht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.01.19
Newsletterlauf: 11.03.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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