Zwei weitere Steuergestaltungsfälle


Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung
Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt




Im Juli 2017 und im November 2018 sind zwei weitere Fälle von Steuergestaltungen im Rahmen von Kapitalertragsteuer-Erstattungen bekannt geworden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7006) auf eine Kleine Anfrage (19/6358) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6358) mit. Im Juli 2017 habe es sich um einen Verstoß gegen die Melde- und Abführungspflicht der Kapitalertragsteuer durch Nutzung einer als Vehikel genutzten gemeinnützigen Körperschaft gehandelt.

Zum Ausschluss dieser Möglichkeit erfolgte eine Gesetzesänderung. Im November 2018 sei der Verstoß gegen US-amerikanische Handelsregelungen zur Ausgabe von sogenannten Pre-Release-ADRs (Hinterlegungsscheine für ausländische Aktien) bekannt geworden. Damit hätten möglicherweise unberechtigte Steuererstattungen generiert werden sollen. Zum Ausschluss dieser Möglichkeit wurde zunächst das Datenträgerverfahren für ADRs ausgesetzt. Außerdem erfolgte ein Schreiben des Ministeriums zur Erteilung von Steuerbescheinigungen für ADRs. Die Bundesregierung erklärt in der Antwort, es lägen nach wie vor keine Hinweise vor, dass nach den ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen noch Cum/Ex- beziehungsweise Cum/Cum-Geschäfte praktiziert würden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreichen konnten, obwohl sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden unter Einbeziehung ausländischer Steuerpflichtiger in Fällen Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt, die eigentlich keine Erstattungsmöglichkeit vorsehen. Beide Geschäfte führten zu massiven fiskalischen Schäden und waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Nach kürzlich veröffentlichten Presseberichten im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files ist das internationale Ausmaß der in Deutschland seit Jahren diskutierten Geschäfte weitaus größer als bisher bekannt. Experten sprechen vom "größten Steuerraub in der Geschichte Europas" (Christoph Spengel, Universität Mannheim). Neben Deutschland scheinen mindestens Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz betroffen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen