29.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Mit Urteil vom 12.03.2024 – IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden.
Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen.



29.08.24 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung
Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt. "Mit dem Gesetzentwurf werden diese Rügen - soweit sie nachvollziehbar erscheinen - unter Wahrung der deutschen Strafrechtssystematik ausgeräumt", heißt es weiter. Konkret sind Änderungen vor allem in den Paragrafen 89a ("Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat") und 89c ("Terrorismusfinanzierung") geplant. Laut Entwurf soll in Paragraf 89a künftig eine "terroristische Straftat" definiert werden statt der bisherigen "schweren staatsgefährdenden Gewalttat". Zudem soll der Straftatenkatalog ausgeweitet werden.

29.08.24 - 1.797 Gesetze und 2.866 Rechtsverordnungen gelten aktuell - Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen
Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu "Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene" aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010. Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode sind danach 52 neue Gesetze mit 1.282 Einzelnormen und 301 Rechtsverordnungen mit 4.713 Einzelnormen in Kraft getreten. Im selben Zeitraum traten 36 Gesetze mit 1.060 Einzelnormen und 210 Rechtsverordnungen mit 2.793 Einzelnomen außer Kraft.

29.08.24 - BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Mit Urteil vom 12.03.2024 – IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden. Im vom BFH entschiedenen Verfahren verlangte ein Steuerpflichtiger zunächst gegenüber dem Finanzamt (FA) die Zurverfügungstellung (elektronischer) Kopien von Verwaltungsakten mit den ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Das FA kam diesem Begehren nicht nach. Auch das Finanzgericht (FG) sah keine rechtliche Grundlage für einen entsprechenden Anspruch. Der BFH hat nun klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom FA grundsätzlich Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dies gilt ungeachtet der Art der Aktenführung, der Art der Dokumente oder der Form der Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung. Auch ist der Auskunftsanspruch nicht davon abhängig, für welche Steuerart die Datenverarbeitung erfolgt.


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