01.07.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Cyber-Kriminalität gehört zu den sich am schnellsten entwickelnden Risiken für Unternehmen. Doch was tun im Schadensfall? Oft gehen hohe finanzielle Belastungen und Image-Verluste damit einher. Die Cyber-Versicherung rückt daher zunehmend in den Blickpunkt.
Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, der zentralen, nationalen Anlaufstelle für von Benachteiligung betroffene Menschen, soll künftig der Bundestag wählen.



01.07.22 - Cyber-Versicherung gegen Schäden durch Cyber-Angriffe und andere Internetrisiken
Cyber-Kriminalität gehört zu den sich am schnellsten entwickelnden Risiken für Unternehmen. Doch was tun im Schadensfall? Oft gehen hohe finanzielle Belastungen und Image-Verluste damit einher. Die Cyber-Versicherung rückt daher zunehmend in den Blickpunkt. Sie stellt einen wichtigen Teil des Risiko-Managements eines Unternehmens dar, weiß Carmao. "Fast täglich gibt es mittlerweile Nachrichten über cyberkriminelle Aktivitäten in Unter­nehmen. Viele Betriebe sind noch nicht ausreichend abgesichert gegen entsprechende Angriffe. Schäden sollten generell durch Präventionsmaßnahmen verhindert werden. Tritt dennoch ein Schadensfall ein, kann eine Cyber-Versicherung Existenten retten", erklärt Ulrich Heun, Geschäftsführer der Carmao GmbH. Eine Cyber-Versicherung sichert Unternehmen gegen Schäden ab, die durch Cyber-Angriffe und andere Internetrisiken entstehen. Dabei wird das Risiko vom Unternehmen auf den Versicherer übertragen. Außerdem beinhaltet eine derartige Versicherung in der Regel sofortige Hilfe im Schadensfall und die Unterstützung von Experten wie IT-Fachleute und Forensiker.

01.07.22 - Neuregelung sieht, die Leitungsstelle für Antidiskriminierung umzugestalten
Die Leitung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes, der zentralen, nationalen Anlaufstelle für von Benachteiligung betroffene Menschen, soll künftig der Bundestag wählen. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zugestimmt. Für die Neuregelung, die auch vorsieht, die Leitungsstelle in eine Unabhängige Bundesbeauftragte oder einen Unabhängigen Bundesbeauftragen für Antidiskriminierung umzugestalten, votierte bei der Abstimmung abgesehen von den Koalitionsfraktionen auch die Fraktion Die Linke. Die Unionsfraktion und AfD-Fraktion stimmten dagegen. Ein Änderungsantrag, den die CDU/CSU-Fraktion vorgelegt hatte, wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt. Die Unions-Abgeordneten hatten in der Vorlage dafür plädiert, dass die oder der künftige Antidiskriminierungsbeauftragte auf Vorschlag einer Fraktion durch den Bundestag und für die Dauer von nur vier Jahren gewählt werden kann.

01.07.22 - Cyber-Versicherung gegen Schäden durch Cyber-Angriffe und andere Internetrisiken
Der Bundesrat will mit einer Änderung des Börsengesetzes erreichen, dass der Informationsaustausch zwischen Finanzbehörden und Börsen besser wird. Diesem Ziel dient der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Börsengesetzes (20/1500). Damit sollen Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkannt werden können und das Vertrauen in die Integrität des Wertpapierhandels geschützt werden. Der Bundesrat will damit auch Lehren aus der Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ziehen. Daher soll der Paragraf 10 Absatz 3 des Börsengesetzes geändert werden, der die Verschwiegenheitspflicht regelt. Das Börsengesetz führe dazu, dass insbesondere die Börsen sowie auch die Börsenaufsichtsbehörden der Länder Tatsachen, die ihnen vorliegen oder die etwa auf Auskunfts- und Vorlageersuchen der Finanzbehörden hin von den Börsenaufsichtsbehörden der Länder verfügbar gemacht werden könnten, nicht an die Finanzbehörden übermittelt werden dürften, obwohl diese Tatsachen für die Aufarbeitung und Ahndung der Cum-Ex-Sachverhalte mitunter entscheidend sein könnten.


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