Weichen für "Digital Services Act" (DSA) gestellt
Bayern sieht große Fortschritte aber auch einen klaren Rückschritt bei der Bekämpfung strafbarer Inhalte im Internet
Bayerns Justizminister Eisenreich: "Das europäische Regelwerk bleibt hinter dem hohen Schutzniveau des NetzDG deutlich zurück"
Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben in den Trilogverhandlungen eine politische Einigung zum "Digital Services Act" (DSA) gefunden – dem künftigen europäischen Regelwerk für Internet-Plattformen. Wegen des Vorrangs des Unionsrechts würden damit die Vorschriften im deutschen Recht, insbesondere das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), weitgehend abgelöst, wenn Rat und Parlament dieser Einigung förmlich zustimmen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der DSA kann im weltweiten Kampf gegen Hass und Hetze helfen. Es gibt richtige und wichtige Ansätze. Aber: Der DSA führt in seiner jetzigen Fassung an entscheidenden Stellen zu klaren Rückschritten gegenüber dem Schutzniveau des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das ist nicht akzeptabel. Wenn der DSA das NetzDG ersetzen soll, dann muss das ein Fortschritt und kein Rückschritt sein."
Justizminister Eisenreich sieht insbesondere bei den folgenden Punkten deutliche Rückschritte:
>> Löschen strafbarer Inhalte: Der DSA in seiner jetzigen Fassung sieht keine generelle gesetzliche und sanktionsbewehrte Löschpflicht vor. Eisenreich: "Das heißt: Selbst wenn Plattformen strafbare Inhalte systematisch nicht löschen, droht ihnen – anders als nach dem NetzDG – beim DSA kein Bußgeld. Das ist ein klarer Rückschritt."
>> Verfolgung der Täter: Plattformen müssen bestimmte strafbare Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zwar melden. Nicht erfasst sind jedoch – anders als im NetzDG – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung wie etwa Volksverhetzung, Propagandadelikte und Gewaltdarstellungen. Eisenreich: "Die aktuellen Erfahrungen mit strafbaren Online-Inhalten zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zeigen, wie wichtig es ist, dass Plattformen auch diese Straftaten melden müssen."
Der Minister abschließend: "Der DSA ist eine große Chance für Europa. Der DSA enthält wichtige Fortschritte. Die Bundesregierung kann aber nach meiner Sicht einer Unterschreitung des Schutzniveaus des NetzDGs nicht zustimmen und muss sich bei den Lösch- und Meldepflichten für eine Länderöffnungsklausel einsetzen." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)
eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 30.06.22
Meldungen: Markt / Hintergrund
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Änderung des Beurkundungsrechts
Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."
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Justiz zukunftsfest machen
Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.
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Versicherungsleistungen nach § 314 VAG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.
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Neues Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht
Durch Steuerhinterziehung entgehen dem deutschen Staat nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft jedes Jahr 50 Milliarden Euro. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Die ganz große Mehrheit der Menschen und Unternehmen zahlen ordnungsgemäß. Wir gehen gegen die schwarzen Schafe vor. Steuerstraftaten sind schwer nachweisbar. Die Ermittlungen sind oftmals umfangreich und komplex. Hinzu kommen neue Deliktsphänomene und zunehmend große Datenmengen. Deshalb setzt die bayerische Justiz auf Spezialisierung. Dazu habe ich das Kompetenzzentrum Steuerstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft München I eingerichtet."
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Datenkontrolle im Zeitalter der KI
Keepit veröffentlichte ihren Berichts "Intelligent Data Governance: Why taking control of your data is key for operational continuity and innovation" (Intelligente Data-Governance: Warum die Kontrolle über Ihre Daten entscheidend für betriebliche Kontinuität und Innovation ist). Der Bericht befasst sich mit der grundlegenden Bedeutung der Datenkontrolle im Zeitalter der KI, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Cyber-Resilienz und Compliance moderner Unternehmen liegt.