29.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
COBIT hatte seinen Ursprung im Bereitstellen von Checklisten und Kontrollzielen für IT-Revisoren. Die IT-Prüfer und das IT-Management haben sich aber oft nicht wirklich verstanden, weil beide mit unterschiedlichen Begriffen und Vorgehensmodellen gearbeitet haben
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt
29.04.15 - Aussagekräftige Datenvisualisierungen und IBCS-Compliance sorgen bei Automobilzulieferer für detaillierte Einsichten in das Vertriebscontrolling
Der Automobilzulieferer MAS GmbH setzt "QlikView" ein, die Business-Intelligence-Plattform von Qlik und HighCoordination, die IBCS-Erweiterung des IT-Beratungsunternehmens und Qlik Solution Providers HighCoordination GmbH. Damit erhält die Spezialistin für Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Werkzeugen für die Zerspanungstechnik bessere Einsichten in Daten aus dem Bereich Vertriebscontrolling durch übersichtliche und ansprechende Datenvisualisierungen. Das Vertriebscontrolling erfolgt jetzt mehrstufig und stundengenau, basierend auf den International Business Communication Standards (IBCS, ehemals HichertSuccess). Diese beinhalten praktische Vorschläge für die konzeptionelle und visuelle Gestaltung von Managementberichten und Präsentationen.
29.04.15 - Während man beim Online-Streaming Filme, Musik und Serien lediglich anschaut bzw. anhört, gehen sogenannte Filesharing-Plattformen noch einen Schritt weiter
Man muss heutzutage kein IT-Profi mehr sein, um sich kostenlos den neuesten Hollywood-Streifen, aktuelle Charthits oder ein Bundesligaspiel nach Hause zu holen. Welche Methoden sind hierbei eigentlich legal und wovon sollte man lieber die Finger lassen? Fabian Rüsch, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz aus der Kanzlei Brozat, Rüsch, Matheja, klärt auf. Kino – oder doch lieber Couch? Wer den neuesten Blockbuster sehen will, wird auf diversen Online-Plattformen meist schnell fündig und kann sich den Film von zu Hause aus kostenlos anschauen. Aber ist das eigentlich erlaubt? "Grundsätzlich handelt es sich bei Kinofilmen um urheberrechtlich geschützte Werke. Da die Verbreitung auf kostenlosen Online-Portalen gegen den Willen der Rechteinhaber geschieht, begeht der Zuschauer hier grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung", erklärt Rechtsanwalt Fabian Rüsch.
29.04.15 - Wie lässt sich die IT im Unternehmen wirksam steuern? COBIT 5 bietet hier breite Unterstützung
COBIT hatte seinen Ursprung im Bereitstellen von Checklisten und Kontrollzielen für IT-Revisoren. Die IT-Prüfer und das IT-Management haben sich aber oft nicht wirklich verstanden, weil beide mit unterschiedlichen Begriffen und Vorgehensmodellen gearbeitet haben. ISACA, der Eigentümer und treibende Verein hinter COBIT, hat dies bereits seit der Version 3 erkannt und kontinuierlich versucht, die beiden Welten zusammenzuführen. Mit der Version 5 von COBIT hat man sich nun definitiv von Begriffen wie "Control Objectives" verabschiedet und ein ganzheitliches, ausgereiftes Governance- und Management-Framework bereitgestellt.
29.04.15 - Electronic Cash – Verpflichtungszusagen der Kreditwirtschaft umgesetzt
Händler mussten in der Vergangenheit für jede Zahlung ihrer Kunden per EC-Karte 0,3Prozent des jeweiligen Kartenumsatzes an die kartenausgebende Bank abführen. Die Höhe dieses Entgelts wurde einheitlich von den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft festgelegt. Gegen diese Praxis richtete sich ein Verfahren des Bundeskartellamtes. Im April des vergangenen Jahres verpflichteten sich die Spitzenverbände daraufhin, die einheitlichen Händlerentgelte aufzugeben und Verhandlungslösungen einzuführen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die Spitzenverbände der Banken haben ihre Zusagen eingehalten. Im Wege der Verhandlung konnten die Händler nun teils deutlich reduzierte Preise vereinbaren. Gerade kleinere Händler profitieren von dem neuen System. Im Unterschied zu großen Einzelhandelsketten oder den Mineralölkonzernen mit ihren Tankstellen konnten kleine Händler in der Vergangenheit keine Preiszugeständnisse durchsetzen."
29.04.15 - Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Inhaber einer bekannten Marke die Löschung einer Marke verlangen kann, die sich in ihrem Gesamterscheinungsbild in Form einer Parodie an seine Marke anlehnt. Die Klägerin ist eine führende Herstellerin von Sportartikeln. Sie ist Inhaberin der bekannten deutschen Wort-Bild-Marke mit dem Schriftzug "PUMA" und dem Umriss einer springenden Raubkatze. Das Zeichen wird auf Sportbekleidung verwendet. Der Beklagte ist Inhaber einer prioritätsjüngeren deutschen Wort-Bild-Marke, die aus dem Schriftzug "PUDEL" und dem Umriss eines springenden Pudels besteht und seit Anfang 2006 unter anderem für Bekleidungsstücke sowie T-Shirts registriert ist.
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