"Realitätsferne 100-Prozent-Perfektion"
Sonnleitner fordert: Bürokratie in der Landwirtschaft abbauen
Appell an Agrarkommissar, Belastung in der Landwirtschaft zu reduzieren: Bei der Cross Compliance sollte grundlegend "entschlackt" werden
(15.11.10) - "Der bürokratische Aufwand zur Umsetzung der GAP in den Mitgliedstaaten hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, das weder den Landwirten noch den Steuerzahlern mehr vermittelbar ist. Dringend erforderlich ist es daher, die Belastungen der Landwirtschaft und auch der Verwaltung auf das bedingt notwendige Maß zu verringern." Dies schrieb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos.
Nach Ansicht Sonnleitners sollten die bestehenden EU-Rechtsgrundlagen nicht weiter den Ansatz einer "realitätsfernen 100-Prozent-Perfektion verfolgen. Allein schon wegen der ständigen Veränderungen in Natur und Umwelt sei dies nicht möglich oder nur mit einem extrem hohen Aufwand zu erreichen."
Zu hohe Dokumentationspflichten
Dies betreffe die immer feiner werdenden Methoden zu den Flächenmessungen, die penible Erfassung auch kleinster Landschaftselemente ebenso wie die Behandlung der für die Landwirte und den Naturschutz wichtigen Bejagungsschneisen. Landwirte und Verwaltung könnten kräftig entlastet werden, wenn hier das EU-Recht eine den natürlichen und praktischen Gegebenheiten entsprechende Grundtoleranz zulassen würde. Vor allem würde dieser Toleranz-Ansatz zu weniger Verdruss und wieder zu mehr Akzeptanz führen, hob Sonnleitner hervor.
Darüber hinaus sollte bei Cross Compliance (CC) grundlegend entschlackt werden, forderte Sonnleitner. So wäre es ein großer Fortschritt, wenn sich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf EU-weit gültige Cross Compliance-Schlüsselkriterien verständigen könnten.
Uneffiziente oder überflüssige Bestandteile – wie etwa die Prüfung sogenannter Dokumentationspflichten oder die Kontrollen der Tierseuchen – sollten in jedem Fall herausgenommen werden.
"Es kann auch nicht sein, dass wie jetzt beim Schutz des Dauergrünlandes immer mehr Kriterien in das Cross Compliance-Regime einbezogen werden und möglicherweise sogar Grünlandkataster angelegt werden, ohne einen wirklichen Mehrwert für die Umsetzung der GAP zu erbringen", kritisierte der Bauernpräsident.
Das Prinzip von Cross Compliance, die Einhaltung des Fachrechts an den Erhalt von Direktzahlungen zu knüpfen, werde zunehmend durch das EU-Kontrollregime und die darauf ausgerichtete nationale verwaltungsmäßige Umsetzung zu einem kontraproduktiven, demotivierenden bürokratischen Problem, welches zunehmend auch die Entkopplung in Frage stellt. (DBV: ra)
GAP = Gute landwirtschaftliche Praxis (Gemeinsame Agrarpolitik)
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2007 war die EU davon überzeugt, dass der Verwaltungsaufwand durch die Cross Compliance-Regelung eher gering sei.
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