Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Starker Verkaufs- und Provisionsdruck


Bankmitarbeiter werden unter erheblichen Druck gesetzt, was zu einer schlechten Beratung von Bankkunden führt
Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert - Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern


(23.11.11) - Die Beratung von Bankkunden bei Geldanlagen orientiert sich immer noch zu sehr an den Provisionserwartungen der Banken und zu wenig an den Interessen der Kunden. Zu diesem Schluss kamen Gewerkschafter und Verbraucherschützer auf einer Fachtagung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Düsseldorf. Unter dem Motto "Umdenken Gegenlenken – Verbraucher und Beschäftigte am Finanzmarkt schützen" diskutierten Vertreter des DGB, der Verbraucherzentrale NRW und ver.di-Betriebsräte aus dem Finanzsektor gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzminister Johannes Remmel über Maßnahmen, um die Bankkunden besser zu schützen.

DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki kritisierte die rigiden Vertriebs- und Verkaufsvorgaben der Bankmanager, mit denen die Bankmitarbeiter unter erheblichen Druck gesetzt werden: "Die rigiden Verkaufsvorgaben gehören auf den Müll. Sie sind verantwortlich für den starken Verkaufs- und Provisionsdruck, unter dem die Beschäftigten in den Kreditinstituten leiden. Bankmitarbeiter wollen verbrauchergerecht beraten und sie wollen keine ausufernden Provisionsbestandteile in ihren Gehältern." Seit dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor drei Jahren sei wertvolle Zeit vergeudet worden. Man habe die Finanzmärkte immer noch nicht ausreichend reguliert. "Im Großen zeigt sich das an der ungebrochenen Macht der Ratingagenturen, die ganze Staaten an den Rand des Abgrunds führen können. Im Kleinen zeigt es sich bei den geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie bekamen unpassende Finanzprodukte verkauft und mussten teilweise hohe Verluste hinnehmen."

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, betonte die notwendige und strategisch wichtige Zusammenarbeit von Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften: "Viele Kunden beklagen, dass sie bei Geldanlagen nicht kundengerecht, sondern provisionsorientiert beraten werden. Um dieses Übel an der Wurzel packen und beseitigen zu können, sind wir sehr an einem intensiven Austausch mit den Betriebsräten der Banken interessiert. Denn in erster Linie sind nicht die Mitarbeiter der Banken für die vorherrschende Verkaufspraxis der Anlageprodukte verantwortlich, sondern deren Geschäftsführungen und Vorstände."

Für Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW, sind Verbraucher- und Beschäftigtenschutz in den Banken zwei Seiten derselben Medaille. "Die Verbraucher und die Beschäftigten am Finanzmarkt sind gleichermaßen Leidtragende einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben. Sie erwarten zu Recht, dass endlich konkrete Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz umgesetzt und die Zerrissenheit der Beschäftigten zwischen eigener Gewinnmaximierung und fairer, guter Anlageberatung beendet werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen