Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

"Datenschutzrechtliche Probleme lassen sich lösen"


Die Bayerische Justizministerium Dr. Beate Merk fordert zum Schutz von Bankkunden Testberatungen durch BaFin
Banken sollten sich freiwillig Testberatungen unterwerfen

(20.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Ermächtigung für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bei Banken Testberatungen durchzuführen. "Wir brauchen hier rasch eine gesetzliche Grundlage", so Merk. "Denn in der Praxis stellen wir leider immer wieder fest, dass sich Banken bei der Beratung nicht an die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden halten. Testberatungen durch die BaFin wären ein wirksames Mittel, um dies aufzudecken und die schwarzen Schafe zu outen - oder umgekehrt festzustellen, welche Banken sich an die Beratungspflichten halten! Hierfür muss die Politik aber die notwendigen Voraussetzungen schaffen."

Merk fordert bereits seit längerem die Möglichkeit einer Testberatung durch die BaFin. Am letzten Wochenende hatte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nun erklärt, die Bundesregierung werde eine entsprechende Regelung prüfen, wobei allerdings noch verfassungsrechtliche Fragen insbesondere des Datenschutzes und der Grundrechte der Bankberater zu klären seien.

"Diese Probleme ließen sich aber leicht und rasch dadurch lösen, dass man die Möglichkeit eröffnet, dass sich Banken freiwillig Testberatungen unterwerfen, wie dies auch der Bundesrat auf bayerischen Antrag in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 15. Juni 2012 bereits beschlossen hat", sagt Merk. "Ich fordere die Bundesregierung auf, dies als Vorbild für eine gesetzliche Regelung zu nehmen."

Merk erwartet sich von einer freiwilligen Testberatung die gleiche Wirkung wie von einer gesetzlichen Verpflichtung. Zugleich würden aber verfassungsrechtliche Probleme vermieden. "Wer sich freiwillig den Tests der BaFin unterwirft, zeigt, dass ihm die Belange seiner Kunden und eine hohe Dienstleistungsqualität im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften wichtig sind", so Merk. "Deshalb gehe ich davon aus, dass Banken, die auf ihren guten Ruf Wert legen, sich den Testberatungen freiwillig stellen werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen