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Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung


Bayerisches Justizministerium warnt vor der Einfuhr gefälschter Produkte
Produktpiraterie sei kein Kavaliersdelikt und füge der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu


(08.09.11) - Gerade in fernen Ländern ist das Angebot an gefälschten Markenprodukten oft groß. "Die Freude an solchen Mitbringseln ist jedoch oft von kurzer Dauer", warnt Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Das kann schon bei der Rückreise anfangen. Gefälschte Produkte können bei der Einreise in die EU beschlagnahmt werden. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass mit den eingeführten Handtaschen, Uhren und Co. Geschäfte gemacht werden sollen, drohen zusätzlich Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung."

"Produktpiraterie fügt der Wirtschaft einen erheblichen Schaden zu und gefährdet unzählige Arbeitsplätze", so Merk weiter. "Nach Einschätzung der DIHK verlieren allein deutsche Unternehmen durch Fälschungen jährlich ca. 25 Milliarden Euro Umsatz und 70.000 Arbeitsplätze." Es wird geschätzt, dass bereits 5 bis 8 Prozent der im Welthandel befindlichen Waren gefälscht sind. Allein 2010 wurden an den EU-Außengrenzen über 100 Millionen gefälschte Waren beschlagnahmt, deren echte Entsprechungen einen Wert von über 1 Billion Euro gehabt hätten. Gefälscht wird inzwischen alles, was Geld bringt: Uhren, Schmuck, Zigaretten, Elektrogeräte, Kfz-Ersatzteile, Kosmetikartikel, Kinderspielzeug, Medikamente und sogar Lebensmittel.

Dem Verbraucher drohen mitunter sogar erhebliche Gesundheitsrisiken. Merk: "Wer einmal durch ein defektes nachgemachtes technisches Gerät oder Spielzeug zu Schaden gekommen ist, weiß, das Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist. Darum: Finger weg von gefälschten Produkten." (Bayerisches Justizministerium: ra)

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