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Vorzeitig in Rente gehen


Ratgeber für freiwillige und unfreiwillige Berufsaussteiger
Vorzeitig in den Ruhestand: Wer empfindliche finanzielle Einbußen vermeiden will, sollte seine Rechte kennen sowie vorausschauend planen


(01.02.11) - Obwohl dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ein Riegel vorgeschoben wurde, scheiden viele Arbeitnehmer vor dem regulären Rentenalter aus dem Berufsleben aus. Nicht immer geschieht dies freiwillig, sondern oft wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Wer empfindliche finanzielle Einbußen in einer solchen Lage vermeiden will, sollte seine Rechte kennen sowie vorausschauend planen.

Der neue Ratgeber der Verbraucherzentralen "Vorzeitig in Rente gehen" beleuchtet ausführlich die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Vorruhestands.

Kompetent und verständlich werden die Regelungen bei Altersrente sowie Rente wegen Erwerbsminderung oder Unfall erläutert. Unter welchen Bedingungen kann man heute überhaupt noch früher in Rente gehen? Mit welcher Rentenhöhe kann ich rechnen?

Weil oft eine finanzielle Lücke bleibt, zeigt das Buch auf knapp 180 Seiten in einem ausführlichen Finanzteil, mit welchen Kapitalanlagen und Abfindungen die Zeit bis zur regulären Altersrente überbrückt werden kann. Anschauliche Praxisbeispiele, Tabellen, Checklisten und konkrete Tipps sorgen hierbei für zusätzlichen Nutzwert.

Der Ratgeber "Vorzeitig in Rente gehen" kann zum Preis von 12,40 Euro inklusive Versand- und Portokosten gegen Rechnung bei den Verbraucherzentralen bestellt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Schriften

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    Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

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