Höhere Geldbußen im Bundesdatenschutzgesetz: Arbeitgeber haften, wenn Daten im Unternehmen unzulässig genutzt werden Mitarbeiter anweisen, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten
(23.04.10) - Seit 1. September 2009 drohen Unternehmen höhere Geldbußen beim Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen. Laut Bundesdatenschutzgesetz muss nun mit einer Geldbuße von bis zu 300.000,- Euro gerechnet werden (§ 43 Abs. 3 BDSG).
Arbeitgeber haften, wenn Daten im Unternehmen unzulässig bzw. unrichtig erhoben oder genutzt werden. Des Weiteren sind sie verpflichtet, ihre Arbeitnehmer auf das Datengeheimnis hinzuweisen.
Die Forum Verlag Herget bietet dazu das "Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz" an. Damit können alle Mitarbeiter angewiesen werden, sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. So kommen Unternehmen bequem ihrer Anordnungspflicht nach und schützen sich vor hohen Schadensersatzforderungen!
Sämtliche Verpflichtungen, die Arbeitnehmer einhalten müssen, sind kompakt und rechtssicher in dem 12-seitigen Merkblatt zusammengefasst. Die praktische Unterschriftsseite am Ende lässt sich ganz leicht heraustrennen und ermöglicht eine lückenlose Dokumentation.
Die Formularbroschüre "Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz" kann als Satz á 20 Merkblätter zum Preis von 38,00 Euro zzgl. 19 Prozent MwSt. und Versandkosten bestellt werden. (Forum Verlag Herget: ra)
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Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.
Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.
Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.
Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.
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