Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechte von Saisonarbeitskräften


Coronakrise: Europäische Kommission fordert Maßnahmen zum Schutz von Saisonarbeitskräften
Während die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der Unionsvorschriften in Bezug auf Saisonarbeitskräfte überwacht, liegt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Anwendung bei den nationalen Behörden



Die Europäische Kommission legte Leitlinien vor, um den Schutz von Saisonarbeitkräften in der EU vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie zu gewährleisten. Sie bietet den nationalen Behörden, den Arbeitsaufsichtsbehörden und den Sozialpartnern Orientierungshilfen, um die Rechte, die Gesundheit und die Sicherheit von Saisonarbeitskräften zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräften ihre Rechte bekannt sind.

Grenzüberschreitend beschäftigte Saisonarbeitskräfte genießen ein breites Spektrum an Rechten, können jedoch aufgrund des befristeten Charakters ihrer Arbeit anfälliger für prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen sein. Die Coronavirus-Pandemie hat diese schweren Bedingungen stärker ins Blickfeld gerückt und in einigen Fällen noch verschärft. In einigen Fällen können solche Probleme das Risiko von COVID-19-Clustern erhöhen.

Nicolas Schmit, der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar, erklärte dazu: "Jedes Jahr tragen Hunderttausende Saisonarbeitskräfte dazu bei, überaus wichtige Wirtschaftszweige der EU, wie den Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssektor, zu unterstützen. Die Coronavirus-Pandemie hat die schwierigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, mit denen sie konfrontiert sind, ins Licht gerückt. Dieser Problematik muss man sich stellen. Unsere Leitlinien sind ein Weckruf an die Mitgliedstaaten und Unternehmen, dafür zu sorgen, dass sie ihrer Pflicht nachkommen, unverzichtbare, aber schutzbedürftige Arbeitskräfte zu schützen."

Während die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der Unionsvorschriften in Bezug auf Saisonarbeitskräfte überwacht, liegt die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Anwendung bei den nationalen Behörden. Daher sind dringend geeignete Maßnahmen erforderlich.

Die Leitlinien decken eine Reihe von Aspekten ab, darunter:

>> das Recht von Saisonarbeitskräften, in einem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten, unabhängig davon, ob sie EU-Bürger sind oder aus Ländern außerhalb der EU kommen
>> angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen, einschließlich physischer Distanzierung und angemessener Hygienemaßnahmen
>> klare Unterrichtung der Arbeitskräfte über ihre Rechte
>> Schwarzarbeit
>> Aspekte der Sozialversicherung

Einzelstaatliche Maßnahmen
In den Leitlinien werden die nationalen Behörden und die Sozialpartner aufgefordert, neue Anstrengungen zu unternehmen, um ihrer Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung und Durchsetzung der Vorschriften sicherzustellen, gerecht zu werden. Die Leitlinien enthalten konkrete Empfehlungen und Vorschläge für Maßnahmen, die auf nationaler oder EU-Ebene durchgeführt werden sollen, wie z. B.:

>> die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen für Saisonarbeitskräfte zu gewährleisten
>> die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, das Bewusstsein für die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Saisonarbeitskräfte betreffen, zu schärfen, sowie die Arbeitgeber bei der Umsetzung der einschlägigen rechtlichen Anforderungen zu unterstützen und den Arbeitskräften klare Informationen in einer ihnen verständlichen Sprache zur Verfügung zu stellen
>> die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, kleineren Unternehmen praktische Leitlinien an die Hand zu geben
>> die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, die Vor-Ort-Kontrollen zu verstärken, um die ordnungsgemäße Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften für Saisonarbeitskräfte sicherzustellen

Die Kommission wird in dieser wichtigen Frage weiterhin mit den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern, der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) zusammenarbeiten.

EU-Maßnahmen
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Rechte von Saisonarbeitskräften geplant, darunter:

>> eine Studie zur Erhebung genauer Daten über Saisonarbeit innerhalb der EU und zur Ermittlung der wichtigsten Herausforderungen, auch im Zusammenhang mit der Vergabe von Unteraufträgen;
>> eine Erhebung zu Berufen mit hohem Risiko, einschließlich Saisonarbeit, die von der EU-OSHA in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter durchgeführt wird;
>> eine Sensibilisierungskampagne, die von der Europäischen Arbeitsbehörde koordiniert wird und auf Sektoren ausgerichtet ist, die der Saisonarbeit stärker ausgesetzt sind;
>> eine Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Saisonarbeit;
>> eine vergleichende Analyse in verschiedenen Mitgliedstaaten durch das Netz der Rechtsexperten für Freizügigkeit und Koordinierung der sozialen Sicherheit (MoveS);
>> Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und die Kampagne # EU4FairWork4‚ um Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber stärker für Rechte und Pflichten zu sensibilisieren.

Hintergrund
In den vorgelegten Leitlinien wird auf die Rechte von Saisonarbeitskräften ungeachtet ihres Status hingewiesen: gleich ob es sich um EU-Bürgerinnen und -Bürger oder Drittstaatsangehörige handelt, die regelmäßig auf eigene Initiative im Ausland arbeiten oder beispielsweise über Zeitarbeitsfirmen oder Arbeitsvermittlungsagenturen entsandt werden.

Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass Saisonarbeitskräfte und ihre Arbeitgeber über alle Informationen verfügen, die sie sowohl über den Schutz, den sie genießen, als auch über die Pflichten, die sie erfüllen müssen, benötigen.

Mehr als 17,6 Millionen Europäerinnen und Europäer leben bzw. arbeiten in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Bestimmte Sektoren der europäischen Wirtschaft, insbesondere die Agrar- und Ernährungswirtschaft und der Fremdenverkehr, sind für bestimmte Zeiträume des Jahres auf die Unterstützung von Saisonarbeitskräften aus anderen EU- und aus Nicht-EU-Ländern angewiesen. Die Kommission schätzt, dass der Durchschnitt der aktiven Saisonarbeitskräfte in der EU pro Jahr zwischen mehreren Hunderttausend und einer Million liegt.

Während die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der EU- und nationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf Saisonarbeitskräfte in der EU überwacht, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anwendung dieser Vorschriften bei den nationalen Behörden. Zum Schutz der Saisonarbeitskräfte werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Durchsetzung bestehender EU- und nationaler Rechtsvorschriften und die diesbezüglichen Vor-Ort-Kontrollen zu verstärken, auch mit Unterstützung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA).

Diese Leitlinien ergänzen die am 30. März 2020 veröffentlichten Leitlinien für die Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs und entsprechen einer Forderung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 19. Juni 2020 zum Schutz von Grenzgängern und Saisonarbeitskräften.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 16.10.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen