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Anpassung an die Globalisierung


Europäischer Globalisierungsfonds: 3,9 Mio. EUR für 528 entlassene Bauarbeiter in Italien
Der italienische Antrag betrifft 643 Entlassungen in 323 kleinen und mittleren Hochbau-Unternehmen in der Region Trentino/Südtirol

(10.11.11) - Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Italien mit 3,9 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) zu unterstützen. Mit dem Finanzbeitrag, der durch nationale Mittel in Höhe von 2,1 Mio. Euro ergänzt wird, sollen 528 Bauarbeiter, die bei zahlreichen, vorwiegend kleinen Unternehmen in den italienischen Provinzen Trient und Bozen entlassen wurden, dabei unterstützt werden, wieder eine Beschäftigung zu finden. Der Vorschlag muss jetzt vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat gebilligt werden.

"Die Baubranche in Italien ist besonders hart von den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise in Mitleidenschaft gezogen worden, und für Arbeitsuchende ist es schwierig, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden", sagte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Er fügte hinzu: "Ich bin zuversichtlich, dass die entlassenen Arbeitskräfte dank der Unterstützung und der Schulungsmaßnahmen, die im Rahmen des EGF angeboten werden, schneller und leichter einen neuen Arbeitsplatz finden können."

Der italienische Antrag betrifft 643 Entlassungen in 323 kleinen und mittleren Hochbau-Unternehmen in der Region Trentino/Südtirol. Die Entlassungen waren eine Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise, die zu einem erheblichen Einbruch der Nachfrage nach Häusern (Neubau und Renovierung) in dieser Region führte, in der der Bausektor ein wichtiger Arbeitgeber ist.

Von den insgesamt 643 Entlassenen bilden die 528 Arbeitskräfte mit den größten Problemen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt die Zielgruppe für die Förderung aus dem EGF. Im Rahmen des EGF-Pakets werden diesen Arbeitskräften folgende Maßnahmen angeboten: Einzelberatung und -orientierung, Bewertung der Kompetenzen und Outplacement, Coaching, allgemeine Weiterbildung und Umschulung, individuelle berufliche Bildung, Mentoring nach der Wiedereingliederung, Teilnahmezuschüsse und Tagegeld.

Hintergrund
Die vorhandenen Daten bestätigen einen beträchtlichen Abschwung in der Baubranche, der in der EU der 27 sieben Quartale nacheinander (erstes Quartal 2009 bis drittes Quartal 2010) im Vergleich zum selben Zeitraum in den Vorjahren spürbar war – vor allem aufgrund des Rückgangs privater Investitionen in Wohngebäude.

Von den Entlassungen betroffen ist die Region Trentino/Südtirol, die aus zwei autonomen Provinzen besteht: Trient und Bozen-Südtirol. Die Wirtschaftslage beider Provinzen verschlechterte sich im Jahr 2009; verglichen mit dem Vorjahr war ein negatives Wirtschaftswachstum (-3,0 Prozent bzw. -2,6 Prozent) zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2009 stieg die Arbeitslosigkeit in der Provinz Trient im Jahr 2010 um 117 Prozent. Die Arbeitslosenquote in der Provinz Bozen war Ende 2010 um 43 Prozent höher als im selben Zeitraum des Vorjahres.

In beiden Provinzen trägt die Baubranche, auf die in der Provinz Trient 8,6 Prozent und in der Provinz Bozen 8 Prozent der Arbeitsplätze entfallen, mit ca. 15 Prozent zum regionalen BIP bei. Die Entlassungen schlagen sich auf lokaler Ebene besonders stark nieder: etwa 9,3 Prozent der zwischen März und Dezember 2010 in der Provinz Trient und 11 Prozent der in der Provinz Bozen entlassenen Arbeitskräfte kamen aus der Baubranche.

Seit Aufnahme der Tätigkeit des EGF im Januar 2007 gingen 78 Anträge über insgesamt rund 357,6 Mio. Euro zur Unterstützung von etwa 76.000 Arbeitskräften ein. Inzwischen werden EGF-Anträge für immer mehr Branchen und von immer mehr Mitgliedstaaten eingereicht.

Die Anträge betrafen die folgenden 25 Branchen: Automobilindustrie (Belgien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien); Textilien (Belgien, Italien, Litauen, Portugal, Spanien); Bekleidung (Litauen, Malta, Slowenien, Spanien); Hochbau (Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Spanien); spezialisierte Bautätigkeiten (Irland); Architektur- und Ingenieurtätigkeiten (Irland); Maschinen und Ausrüstungen (Dänemark, Deutschland, Polen); Druckindustrie (Niederlande); elektronische Ausrüstung (Niederlande, Österreich, Portugal); Einzelhandel (Griechenland, Spanien, Tschechische Republik); Mobiltelefone (Deutschland, Finnland); Metallerzeugung (Bulgarien, Österreich); Haushaltsgeräte (Italien, Litauen); Computer (Irland); Schiffbau (Dänemark); Möbel (Litauen); Konstruktionsteile und Ausbauelemente aus Holz (Spanien); Keramik (Italien, Spanien); Steine/Marmor (Spanien); Kristallglas (Irland); Schuhherstellung (Portugal); Verlagsgewerbe (Niederlande); Großhandel (Niederlande); Instandhaltung von Luftfahrzeugen (Irland); Straßenverkehr (Österreich).

Der EGF wurde auf Vorschlag von Präsident Barroso Ende 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat eingerichtet und soll Arbeitskräfte unterstützen, die aufgrund der Folgen der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren. Im Juni 2009 wurden die EGF-Bestimmungen geändert und die Rolle des Fonds als Instrument für frühzeitiges Eingreifen gestärkt. Der EGF ist Teil der EU-Maßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die geänderte EGF-Verordnung trat am 2. Juli 2009 in Kraft und gilt für alle Anträge, die seit dem 1. Mai 2009 gestellt wurden.

Auf Grundlage der mit den EGF-Interventionen seit 2007 gewonnenen Erfahrungen und angesichts des Mehrwerts dieses Fonds für die unterstützten Arbeitskräfte und betroffenen Regionen nahm die Kommission am 6. Oktober 2011 einen Vorschlag für eine neue Verordnung an, der vorsieht, dass der Fonds für die nächste finanzielle Vorausschau, also für den Zeitraum nach 2013 beibehalten wird, allerdings mit Verbesserungen seiner Funktionsweise. (Europäische Kommission: ra)





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