Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einflussnahme der chinesischen Regierung?


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des norwegischen Unternehmens Elkem durch China National BlueStar
Fuf dem Siliziummarkt auch nach der Übernahme ausreichend Wettbewerb vorhanden


(06.04.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des norwegischen Siliziumherstellers Elkem durch China National BlueStar ("BlueStar") nach eingehender Untersuchung auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. So prüfte sie das Vorhaben unter anderem auf eine mögliche Einflussnahme der chinesischen Regierung auf das Marktverhalten verschiedener staatlicher Unternehmen und kam zu dem Ergebnis, dass es auf dem Siliziummarkt auch nach der Übernahme ausreichend Wettbewerb geben wird. Gewährleistet wird dies durch starke Wettbewerber wie FerroAtlántica (Spanien), Dow Corning (USA) und Wacker (Deutschland), die ebenfalls den europäischen Markt beliefern.

"Die Kommission hat diese Übernahme sehr genau unter die Lupe genommen. Wie bei Zusammenschlüssen, an denen europäische Unternehmen, die in staatlichem Eigentum stehen, beteiligt sind, haben wir auch in diesem Fall geprüft, ob die Regierung möglicherweise das Marktverhalten einheimischer staatlicher Unternehmen der Branche koordinieren könnte. Aber selbst wenn wir davon ausgehen, dass alle chinesischen Staatsbetriebe, die in dieser Branche tätig sind, völlig gleich, also wie ein einziges Unternehmen, handeln, können sich die europäischen Verbraucher darauf verlassen, dass es auf dem Markt weiterhin genügend andere und konkurrenzfähige Anbieter gibt, die den Wettbewerb beleben", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Auf europäischer Ebene können wir heute auf zwanzig Jahre erfolgreiche Fusionskontrolle zurückblicken. Diese Übernahme ist ein weiteres Beispiel für unsere kontinuierlichen Bemühungen, einen wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen und dabei Fairness und Transparenz walten zu lassen."

Elkem ist ein norwegisches Unternehmen, das hauptsächlich in der Produktion und dem Verkauf von Siliziumprodukten, insbesondere Silizium-Metall, Ferrosilizium und Microsilica, sowie Kohleprodukten wie z. B. Elektrodenpaste zur Herstellung von Kohleelektroden für Elektroöfen zur Herstellung von Aluminium oder Stahl tätig ist.

BlueStar ist eine Tochtergesellschaft des chinesischen Staatsunternehmens China National Chemical Corporation ("ChemChina"), eines diversifizierten Konzerns, der eine Vielzahl von Chemikalien produziert.

Da die chinesische Siliziumindustrie insgesamt über eine sehr starke Marktposition verfügt, hat die Kommission eingehend geprüft, inwiefern BlueStar und ChemChina Entscheidungen tatsächlich unabhängig von anderen staatlichen Unternehmen derselben Branche fassen. Außerdem hat die Kommission geprüft, ob es Anzeichen für andere Formen der staatlichen Einflussnahme zwecks Abstimmung des Marktverhaltens staatlicher Siliziumunternehmen gibt.

Die Untersuchung der Kommission hat gezeigt, dass die chinesische Siliziumindustrie sehr stark diversifiziert ist und sich aus rund 200 Marktteilnehmern zusammensetzt, von denen viele in privatem Besitz stehen. Die meisten staatlichen Unternehmen unterliegen nicht der Kontrolle der Zentralregierung, sondern werden von regionalen Behörden kontrolliert. Außerdem vertraten die Abnehmer in Europa die Auffassung, dass es zwischen den Herstellern kein abgestimmtes Marktverhalten zu geben scheint.

Da das neue Elkem-BlueStar-Unternehmen nach der Übernahme nur einen geringen Anteil an den betroffenen Märkten halten wird und es außerdem noch andere wichtige Anbieter wie FerroAtlántica (Spanien), Dow Corning (USA) und Wacker (Deutschland) gibt, hält die Kommission die Übernahme für wettbewerbsrechtlich unbedenklich.

Die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Verbindungen zwischen den chinesischen Staatsunternehmen, die in der Siliziumbranche tätig sind, erfolgte auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für Unternehmenszusammenschlüsse angelegt werden, an denen staatliche Unternehmen in der EU beteiligt sind.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen (unabhängig von ihrem Geschäftssitz) zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Bei der materiellen Prüfung wird untersucht, ob das angemeldete Rechtsgeschäft zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs im EWR und somit zu Nachteilen für den Verbraucher führen könnte.

Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die geplante Übernahme wurde am 24. Februar 2011 bei der Kommission angemeldet.

Weitere Informationen zu dieser Sache finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6082
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen