Staatliche Beihilfen in der Werftindustrie
EU-Kommission erlässt neue Rahmenregeln für staatliche Schiffbau-Beihilfen
Die neuen Rahmenbestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2012 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2013
(19.12.11) - Die Europäische Kommission hat ihre Rahmenregeln für die Beurteilung staatlicher Beihilfen in der Werftindustrie aktualisiert, um der zunehmenden Spezialisierung der Branche Rechnung zu tragen. Mit den neuen Rahmenbestimmungen, die am 1. Januar 2012 in Kraft treten sollen, werden u. a. die Vorschriften über Innovationsbeihilfen im Schiffbau, die im Beihilferecht der EU einzigartig sind, verlängert, gestrafft und auf neue Spezialsegmente der Werftindustrie ausgeweitet.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: "Für die Wettbewerbsfähigkeit der Werftindustrie sind Innovationsanreize unverzichtbar. Die neuen Regeln werden dazu beitragen, in Europa einen spezialisierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Schiffbau zu erhalten."
Mit den neuen Rahmenbestimmungen werden die bestehenden Regeln auf Binnenschiffe sowie auf schwimmende und bewegliche Offshore-Strukturen ausgeweitet und die Vorschriften über Innovationsbeihilfen präzisiert. So wird u. a. der Prozess zur Prüfung des Innovationscharakters geförderter Vorhaben gemäß den üblichen Kommissions-Praktiken geklärt. Die Regeln für Ausfuhrkredite und Regionalbeihilfen bleiben unverändert. Schließlich enthalten die neuen Rahmenbestimmungen nicht länger spezifische Vorschriften zu Schließungsbeihilfen, Beschäftigungsbeihilfen und Entwicklungsbeihilfen. Diese Vorschriften der alten Rahmenbestimmungen waren entweder nicht in Anspruch genommen worden oder nicht ausschließlich auf den Schiffbau anwendbar. Darüber hinaus kommt der Schiffbau auch weiterhin für Beihilfen nach den horizontalen Beihilfeinstrumenten in Betracht, sofern darin nichts anderes bestimmt wird.
Die neuen Rahmenbestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2012 für zwei Jahre, d. h. bis zum 31. Dezember 2013. Danach sollen die Vorschriften über Innovationsbeihilfen nach den Vorstellungen der Kommission in den künftigen EU-Beihilferahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen übernommen werden, während die Bestimmungen über Regionalbeihilfen in die Neufassung der Leitlinien für Regionalbeihilfen eingehen sollen. Beide horizontalen Rahmenregelungen werden bis dahin einer Überprüfung unterzogen.
Hintergrund
Wie im Aktionsplan "Staatliche Beihilfen" vorgesehen, wird die Kommission darüber entscheiden, ob es weiterhin Rahmenbestimmungen für Beihilfen an den Schiffbau bedarf oder ob die horizontalen Vorschriften hier ausreichen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der siebenjährigen Erfahrung mit der Anwendung der schiffbauspezifischen Beihilferegeln konzentrierten sich die Überarbeitung der Rahmenbestimmungen und die ausführliche Folgenabschätzung vor allem auf die Frage, welche spezifischen Vorschriften weiterhin benötigt werden. Die gegenwärtigen Rahmenbestimmungen traten 2004 in Kraft und laufen am 31. Dezember 2011 aus.
Die neuen Rahmenbestimmungen sind abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/specific_rules.html
(Europäische Kommission: ra)
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