Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor
Finanzmarkt-Compliance: Strengere Überwachung der Geldwäschebekämpfung für einen stabilen Banken- und Finanzsektor
Allzu oft hat die Kontrolle der Einhaltung der Geldwäschevorschriften in der EU versagt
Am 12. September 2018 erklärte Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union: "Die Europäer erwarten, dass die Europäische Union sie beschützt. Aus diesem Grund schlagen wir auch neue Maßnahmen vor, um effektiv und grenzüberschreitend gegen Geldwäsche vorgehen zu können." Um die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser eindämmen zu können, schlägt die Kommission eine weitere Verstärkung der Beaufsichtigung der Finanzinstitute in der EU vor.
Auch wenn die EU bereits über strenge Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung verfügt, haben die jüngsten Fälle von Geldwäsche, zu denen es bei einigen Banken in der EU gekommen ist, doch die Befürchtung geweckt, dass diese Vorschriften in der EU nicht immer wirksam überwacht und durchgesetzt werden. Dies stellt nicht nur ein Risiko für die Integrität und Reputation des europäischen Finanzsektors dar, sondern kann sich auch auf die finanzielle Stabilität bestimmter Banken auswirken. Im Rahmen der umfassenderen Bemühungen um Vollendung der Banken- und Kapitalmarktunion schlägt die Europäische Kommission daher vor, die Verordnung zur Errichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu ändern, um deren Rolle bei der Beaufsichtigung des Finanzsektors in Sachen Geldwäschebekämpfung zu stärken.
Dies ist Teil einer umfassenden Strategie, deren Ziel es ist, den EU-Aufsichtsrahmen für Finanzinstitute sowohl generell als auch im Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung zu stärken, und die die Kommission in einer ebenfalls vorgelegten Mitteilung darlegt. Die genannten Maßnahmen werden dazu beitragen, die Integrität des Finanzsystems der EU zu stärken, und für Finanzstabilität und Schutz vor Finanzkriminalität sorgen.
Hierzu sagt der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis: "Beim Thema Integrität muss die europäische Bankenunion höchste Standards erfüllen. Allzu oft hat die Kontrolle der Einhaltung der Geldwäschevorschriften in der EU versagt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden es der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde ermöglichen, für Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsbehörden und für eine wirksame Durchsetzung der Geldwäschebekämpfungsvorschriften in allen EU-Ländern zu sorgen. Darüber hinaus wird die EBA befugt sein, bei mutmaßlichen Verstößen Untersuchungen anzuordnen; auch soll sie in Europa bei Fragen, die mit der Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor zusammenhängen, die Anlaufstelle für die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern werden."
Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung Věra Jourová erklärte: "Europa hat die strengsten Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung weltweit. Die jüngsten Fälle im Bankensektor haben jedoch gezeigt, dass deren Einhaltung nicht überall in der EU nach den gleichen hohen Standards überwacht und durchgesetzt wird. Unser System ist aber nur so stark wie dessen schwächstes Glied. In Zeiten, in denen Gelder per Mausklick über Grenzen hinweg transferiert werden, müssen wir eine proaktive und zügige Aufsicht gewährleisten. Die Änderungen werden dafür sorgen, dass die Bestimmungen EU-weit einheitlich durchgesetzt werden."
Stärkung der Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
Die Kommission schlägt vor, die Befugnisse zur Geldwäschebekämpfung im Finanzsektor bei der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu bündeln und deren Mandat zu stärken, um sicherzustellen, dass Geldwäscherisiken von allen zuständigen Behörden wirksam und einheitlich überwacht werden und diese Behörden zusammenarbeiten und Informationen austauschen.
Die geänderte Verordnung wird
>> sicherstellen, dass Verstößen gegen Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung systematisch nachgegangen wird: die EBA wird die mit der Geldwäschebekämpfung befassten nationalen Aufsichtsbehörden auffordern können, mutmaßlichen wesentlichen Verstößen nachzugehen und gezielte Maßnahmen wie Sanktionen in Betracht zu ziehen
>> vorsehen, dass die für Geldwäschebekämpfung zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden die EU-Vorschriften einhalten und angemessen mit der Bankenaufsicht zusammenarbeiten.Die Befugnisse der EBA sollen dahin gehend gestärkt werden, dass diese bei Untätigkeit der nationalen Behörden als letztes Mittel ihre Beschlüsse direkt an einzelne Unternehmen des Finanzsektors richten kann
>> die Qualität der Aufsicht durch gemeinsame Standards, regelmäßige Überprüfungen der nationalen Aufsichtsbehörden und Risikobewertungen verbessern
die Sammlung von Informationen über Risiken und Trends bei der Geldwäschebekämpfung ermöglichen und den Austausch solcher Informationen zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden (so genannte "data hubs") fördern
>> bei grenzüberschreitenden Fällen die Zusammenarbeit mit Drittländern erleichtern
>> einen neuen Ständigen Ausschuss einrichten, der die für die Geldwäschebekämpfung zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden zusammenbringt.
Volle Ausnutzung des bestehenden aufsichtlichen Instrumentariums
Darüber hinaus stellt die Kommission eine Strategie zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichts- und den für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Behörden vor. Sie fordert die Europäischen Aufsichtsbehörden und insbesondere die EBA zur Ausarbeitung von Leitlinien auf, die die Aufsichtsbehörden dabei unterstützen, bei ihren verschiedenen Instrumenten auch Aspekten der Geldwäschebekämpfung Rechnung zu tragen, und die die aufsichtliche Konvergenz gewährleisten.
Darüber hinaus fordert die Kommission die Europäische Zentralbank auf, bis zum 10. Januar 2019 der Fünften Geldwäscherichtlinie entsprechend mit den mit Geldwäschebekämpfung befassten Aufsichtsbehörden eine multilaterale Vereinbarung zum Informationsaustausch zu schließen.
Die nächsten Schritte
Als Nächstes wird der Vorschlag, der die Rolle der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde stärken soll, vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Diese gezielten Änderungen werden in die laufenden Diskussionen über den von der Kommission im September 2017 angenommenen Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) einfließen, der die Fähigkeit dieser Behörden zur Gewährleistung einer konvergenten und wirksamen Finanzaufsicht verbessern soll. Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, zu diesen Vorschlägen rasch eine Einigung zu erzielen.
Hintergrund
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist eine Priorität der Juncker-Kommission und fester Bestandteil der mit der Banken- und Kapitalmarktunion verfolgten Agenda zur Risikobegrenzung. Die Vierte und die Fünfte Geldwäscherichtlinie, die seit Juni 2017 bzw. dem 9. Juli 2018 in Kraft sind (Letztere ist bis Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen) haben den EU-Rechtsrahmen erheblich gestärkt und enthalten auch Bestimmungen über die Zusammenarbeit zwischen den für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständigen Aufsichtsbehörden und anderen Aufsichtsbehörden. Die ordnungsgemäße Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie wird von der Kommission eingehend verfolgt, bei Bedarf auch unter Einsatz von Vertragsverletzungsverfahren.
Trotz dieses gestärkten Rechtsrahmens haben einige der unlängst bei europäischen Banken aufgetretenen Geldwäschefälle die Befürchtung geweckt, dass die Bankenaufsichts- und Geldwäschebekämpfungsvorschriften für Finanzinstitute nicht ausreichend miteinander verknüpft sind.
Diese Bedenken wurden vom Rat, von den Finanzministern und zuletzt von Eurogruppenchef Centeno in seinem Schreiben vom 25. Juni 2018 an den Präsidenten des Europäischen Rates Tusk aufgegriffen. Auch in der französisch-deutschen Erklärung von Meseberg vom 19. Juni 2018 und dem dazugehörigen Fahrplan wird auf dieses Thema eingegangen.
Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in der die Europäischen Aufsichtsbehörden, die Europäische Zentralbank und der Vorsitzende des Ausschusses für die Bekämpfung der Geldwäsche gemeinsam über mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung einer nahtlosen Zusammenarbeit zwischen den für die Geldwäschebekämpfung zuständigen und den Bankenaufsichtsbehörden in der Europäischen Union nachdenken.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 22.10.18
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