Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Liquidation der Eik Bank


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfe für die Abwicklung der dänischen Eik Bank
Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war


(21.06.11) - Die Europäische Kommission hat die Unterstützung Dänemarks für die Liquidation der Eik Bank nach den Beihilfevorschriften des EU-Vertrags genehmigt, da damit eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank sichergestellt ist und hinreichende Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind, mit denen sich Wettbewerbsverzerrungen begrenzen lassen.

Die Bank war bis 2010 das größte Finanzinstitut auf den Färöern und auf dem übrigen Staatsgebiet Dänemarks intensiv im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft tätig. Durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Projekte geriet sie in ernste Liquiditäts- und Zahlungsschwierigkeiten und erklärte sich schließlich damit einverstanden, die dänische Regelung für die Abwicklung notleidender Finanzinstitute in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen der Abwicklungsvereinbarung wurden bestimmte Tätigkeiten über eine öffentliche Ausschreibung zum Verkauf angeboten; andere wurden dem dänischen Staatsfonds Finansiel Stabilitet (Financial Stability Company – FSC) mit dem Ziel eines späteren Verkaufs oder einer Liquidierung übertragen. Dänemark will die Liquidierung erklärtermaßen innerhalb von höchstens fünf Jahren abschließen.

Die Abwicklung der Eik Bank erfolgt im Einklang mit den allgemeinen Grundsätzen der dänischen Garantieregelung, die von der Kommission am 10. Oktober 2008 genehmigt worden war.

Die Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Unterstützungsmaßnahmen für die Liquidierung einschließlich der Übertragung von Aktiv- und Passivvermögen, Vereinbarungen über Liquiditätsfazilitäten, Kreditfazilitäten, Kapitalzuführungen und einer Verlustgarantie wie in den Leitlinien der Kommission über Hilfsmaßnahmen für die Umstrukturierung von Banken in der Krise dargelegt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar sind (siehe IP/09/1180). Insbesondere ist die Beihilfe auf die Mittel begrenzt, die nötig sind, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Bank durchzuführen. Zudem werden mögliche Wettbewerbsverzerrungen dadurch begrenzt, dass die Teile der Bank, die nicht verkauft werden, keine neuen Tätigkeiten mehr aufnehmen, sondern lediglich ihre Geschäfte auslaufen lassen.

Am selben Tag hat die Kommission auch eine Abwicklungsbeihilfe für die ebenfalls dänische Bank Amagerbanken genehmigt.

Hintergrund
Bis September 2010 war Eik Banki P/F die erste Bank der Färöer mit einem fünfzigprozentigen Marktanteil und einer in Kopenhagen registrierten hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der Eik Bank Danmark A/S. Im Sommer 2010 gerieten sowohl Eik Banki P/F als auch Eik Bank Danmark A/S durch zu großzügige Kreditgewährung für riskante Immobilienprojekte in ernste Liquiditäts-und Zahlungsschwierigkeiten. Da die Banken nicht in der Lage waren, das von der dänischen Finanzaufsichtsbehörde geforderte zusätzliche Kapital aufzubringen, schlossen sie am 30. September 2010 eine Abwicklungsvereinbarung mit der FSA. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen