Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Erdgas an industrielle und gewerbliche Großkunden


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der belgischen Aktiva der Energiegesellschaft Nuon durch ENI
Keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum


(19.12.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der belgischen Vermögenswerte von Nuon (Nuon Belgium und Nuon Power Generation Walloon) durch den italienischen Energiekonzern ENI nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken in Bezug auf den Europäischen Wirtschaftsraum gibt, da die Marktanteile der beteiligten Unternehmen relativ gering sind und auf den betreffenden Märkten mehrere starke Wettbewerber vertreten sind.

Der geplante Zusammenschluss führt zu Überschneidungen bei den Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich der Erdgaslieferungen an industrielle und gewerbliche Großkunden. Angesichts ihrer relativ geringen Marktanteile und des minimalen Zuwachses durch die Übernahme ergeben sich jedoch keine Wettbewerbsprobleme. Darüber hinaus haben die beteiligten Unternehmen zusammengenommen nur sehr geringe Marktanteile bei der Versorgung von kleineren gewerblichen und Industriekunden inne, und sie werden sich auf diesem Markt auch in Zukunft gegen einen äußerst starken Konkurrenten behaupten müssen.

Da ENI auch auf diversen anderen Märkten tätig ist, insbesondere im Erdgasgroßhandel, führt die geplante Übernahme auch zu vertikalen Beziehungen. Aufgrund der geringen Anteile des Zielunternehmens an den Endkundenmärkten hat die Kommission festgestellt, dass von dieser Zusammenführung keine Wettbewerbsprobleme ausgehen.

Die Kommission kam deshalb zu dem Ergebnis, dass der wirksame Wettbewerb durch das Vorhaben weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigt wird.

Das Vorhaben wurde am 4. November 2011 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
Die ENI Group ist ein integrierter Energiekonzern mit Sitz in Italien, der weltweit in der Exploration, Förderung, Beförderung, Verarbeitung und Vermarktung von Erdöl und Erdgas tätig ist. ENI ist außerdem Stromerzeuger und Stromversorger und bietet Petrochemikalien, Ölfelddienstleistungen sowie Bauleistungen und technische Leistungen an. In Belgien ist ENI hauptsächlich durch seine Tochter Distrigas vertreten, die auf verschiedenen Gasversorgungsmärkten aktiv ist.

Die Erdgas- und Stromgesellschaft Nuon Belgium ist im Endkundengeschäft in Belgien tätig. Sie ist die Muttergesellschaft des Unternehmens Nuon Wind Belgium, das in Belgien einen eigenen Windpark mit drei Turbinen zur Stromerzeugung betreibt.

Nuon Power Generation Walloon ist ein Unternehmen, das zur Entwicklung eines Projekts für den Bau eines Gas-und-Dampf-Kombikraftwerks (Combined Cycle Gas Turbine – CCGT) in Belgien gegründet wurde. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen