Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überlegungen zur Änderung der REACH-Gebühren


REACH-Compliance: Geringere Gebühren für KMU im EU-Chemikalienrecht
Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden

(16.04.13) - Die Europäische Kommission hat die Gebühren und Entgelte gesenkt, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Registrierung chemischer Stoffe entrichten müssen. Dieser Schritt soll Chemikalien herstellende oder damit handelnde KMU dabei unterstützen, in der derzeit schwierigen Marktlage wettbewerbsfähig zu bleiben. Je nach Unternehmensgröße können KMU Ermäßigungen in Höhe von 35 Prozent bis 95 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Registrierungen und von 25 Prozent bis 90 Prozent gegenüber den Standardgebühren für Zulassungsanträge zugute kommen. Aus der Überprüfung der REACH-Verordnung ergab sich die Notwendigkeit einer Verringerung der finanziellen und administrativen Belastung der KMU, um die Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften zu gewährleisten und sie bei der Erfüllung all ihrer Verpflichtungen aus der Verordnung zu unterstützen.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständiger Kommissar für Industrie und Unternehmertum, und Umweltkommissar Janez Potočnik äußerten sich wie folgt: "Durch die Senkung der Gebühren für KMU im Rahmen der REACH-Verordnung reagiert die Kommission unmittelbar auf die Sorgen dieser Unternehmen. Wir arbeiten zusammen auf ein EU-Chemikalienrecht hin, das die Gesundheit und die Umwelt schützt, und unterstützen europäische Unternehmen in ihrem Wachstum und bei der Schaffung von Arbeitsplätzen."

Die Gebühren und Entgelte werden in der Änderungsverordnung so umverteilt, dass die Kosten der Europäischen Chemikalienagentur berücksichtigt werden, aber die Belastung von KMU, für die die Kosten der REACH-Einhaltung schwerer zu tragen sind als für Großunternehmen, weiter reduziert wird. Ferner wurden die Standardgebühren entsprechend der Inflationsrate angepasst.


Hintergrund
REACH ist die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. In der REACH-Gebührenverordnung werden die Gebühren und Entgelte festgelegt, die Unternehmen für die Registrierung chemischer Stoffe oder für den Antrag auf eine Genehmigung zur Verwendung bestimmter Chemikalien im Rahmen der REACH-Veordnung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zahlen müssen. Aufgrund der Registrierung haften die Unternehmen für die sichere Verwendung chemischer Stoffe.

Die REACH-Verordnung hat zum Ziel, ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten, alternative Methoden zur Bewertung gefährlicher Stoffe und den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu erleichtern und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu fördern. (Eu-Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen