Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU: Betrug wird nicht geduldet


Erklärung der Kommission zu Luftschadstoffemissionen von Kraftwagen
Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt

(13.10.15) - Nachdem bekannt wurde, dass der Fahrzeughersteller Volkswagen eine Software als Abschalteinrichtung benutzt hat, um Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, fordert die Europäische Kommission Sofortmaßnahmen, um die strikte Einhaltung der EU-Schadstoffemissionsnormen sicherzustellen. Elżbieta Bieńkowska, Kommissionsmitglied für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte hierzu: "Unsere Botschaft ist ganz klar: Betrug wird nicht geduldet, und die EU-Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. Wir brauchen vollständige Aufklärung und wirksame Abgasprüfungen."

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten auf, vor Ort entsprechende Ermittlungen aufzunehmen und ihr die Ergebnisse mitzuteilen. Die Kommission könnte ihrerseits beim Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten behilflich sein. Wir müssen genau wissen, wie viele der in der EU zugelassenen Fahrzeuge mit einer Abschalteinrichtung ausgerüstet wurden, die die Euro-5/Euro-6-Abgasverordnung 715/2007/EG ausdrücklich verbietet. Wir werden darüber in den kommenden Tagen mit den nationalen Typgenehmigungsbehörden ausführlich sprechen.

In der Vorausschau zählen wir auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten für eine rasche Einigung über die erforderlichen abschließenden Maßnahmen, damit die bei der Erteilung der Typgenehmigung verwendeten Ergebnisse der Messungen von Luftschadstoffemissionen den Emissionen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen und nicht durch Täuschungsmanöver verfälscht werden können. Ein neues Prüfverfahren für Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (Real Driving Emission – RDE) wird von Anfang 2016 an schrittweise eingeführt. Es wird die gegenwärtigen Prüfungen im Labor ergänzen. Wir müssen uns aber noch darüber einigen, was zu tun ist, wenn die Ergebnisse der Prüfungen im Labor und im praktischen Fahrbetrieb erheblich voneinander abweichen. Mit der Einigung über dieses Paket erhält die EU zusätzlich zu den bereits angenommen RDE-Prüfverfahren ein anspruchsvolles und belastbares Verfahren für Prüfungen und Emissionen im praktischen Fahrbetrieb an die Hand.

Über diese Maßnahmen hinaus wird die Kommission die Ansichten über weitere möglicherweise erforderliche Reformen aufmerksam zur Kenntnis nehmen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen