Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschlüsse in der Mobilfunkbranche


Fusionskontrolle: Europäische Kommission setzt Untersuchung des Zusammenschlusses von Telefónica Deutschland und E‑Plus fort und verweist den Fall nicht an Deutschland
Das Bundeskartellamt erklärte, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen und auf dem Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau zu Mobilfunknetzen in Deutschland erheblich zu beeinträchtigen drohe

(12.02.14) - Die Europäische Kommission hat einen Antrag Deutschlands abgelehnt, die geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland (Telefónica) zur Prüfung nach deutschem Wettbewerbsrecht an das Bundeskartellamt zu verweisen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sie selbst aufgrund ihrer Erfahrung mit der Prüfung von Zusammenschlüssen in der Mobilfunkbranche und der Notwendigkeit, eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften in der EU zu gewährleisten, besser für die Untersuchung dieses Falles geeignet ist. Die Kommission muss bis zum 14. Mai 2014 einen abschließenden Beschluss in der Sache fassen.

Am 31. Oktober 2013 meldete Telefónica ihr Vorhaben, die alleinige Kontrolle über E-Plus zu erwerben, bei der Kommission an.

Am 20. November 2013 stellte das Bundeskartellamt einen Verweisungsantrag nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach diesem Artikel darf die Kommission die gesamte oder einen Teil der Prüfung eines bestimmten Falles an einen Mitgliedstaat verweisen, wenn sich die wettbewerblichen Auswirkungen ausschließlich auf nationale oder noch kleinere Märkte beschränken.

Das Bundeskartellamt erklärte, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt für Mobilfunkdienstleistungen und auf dem Vorleistungsmarkt für Zugang und Verbindungsaufbau zu Mobilfunknetzen in Deutschland erheblich zu beeinträchtigen drohe. Ferner machte das Bundeskartellamt geltend, dass es die am besten geeignete Behörde für die Prüfung dieses Falles sei.

In ihrem Beschluss über die Verweisung einer Sache nach Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Fusionskontrollverordnung an einen Mitgliedstaat berücksichtigt die Kommission vor allem, welche Behörde am besten in der Lage ist, den in Rede stehenden Zusammenschluss zu prüfen. Angesichts der Notwendigkeit, eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften im Mobilfunksektor zu gewährleisten, und in Anbetracht der Erfahrung der Kommission mit der Prüfung von Zusammenschlüssen in dieser Branche1 ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass sie selbst am besten für die Prüfung des vorliegenden Falles geeignet ist. Sie wird jedoch bei der Prüfung weiterhin eng mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten.

Die Kommission wird nun ihre eingehende Prüfung des geplanten Vorhabens, die am 20. Dezember 2013 eingeleitet wurde, fortsetzen.

Unternehmen und Produkte
Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica und E-Plus bieten in Deutschland Mobilfunkdienstleistungen für Endkunden an und sind darüber hinaus auf damit verbundenen Märkten wie dem Vorleistungsmarkt für den Netzzugang und Verbindungsaufbau tätig. Telefónica ist eine Tochtergesellschaft der in Spanien ansässigen Telefónica S.A. E‑Plus ist eine Tochter des niederländischen Telekommunikationskonzerns Koninklijke KPN N.V. (KPN). In Deutschland gibt es nur zwei weitere Mobilfunknetzbetreiber, die Deutsche Telekom und Vodafone. Neben den vier Mobilfunknetzbetreibern gibt es auf dem Mobilfunkmarkt noch virtuelle Mobilfunknetzbetreiber und Diensteanbieter wie Freenet, 1&1 und Drillisch. Die Mobilfunknetzbetreiber arbeiten zudem mit Wiederverkäufern zusammen, die in ihrem Namen Verträge für Mobilfunkdienstleistungen vertreiben. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen