Bewirtschaftung der Wasservorräte
Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission leitet Prüfung der Ermäßigung bzw. Befreiung von einer dänischen Abgabe zum Schutz des Trinkwassers ein
Die öffentlichen Wasserversorger müssen eine Abgabe in voller Höhe entrichten, während für Nutzer mit einer Entnahmegenehmigung für ihren eigenen Brunnen eine Ermäßigung gilt
(02.04.12) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, in Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein förmliches Prüfverfahren bezüglich der im Landwirtschaftssektor gewährten Ermäßigung bzw. Befreiung von einer dänischen Abgabe zum Schutz des Trinkwassers einzuleiten. Die Kommission bezweifelt die Vereinbarkeit dieser Maßnahme mit dem EU-Recht. Die Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens ermöglicht es der Kommission, diese Maßnahme genauer zu untersuchen, und gibt den Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Dies greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor.
Die betreffende Abgabe wurde 2009 eingeführt, um die Bewirtschaftung der Wasservorräte in Dänemark zu finanzieren, und soll bis Ende 2017 erhoben werden. Die öffentlichen Wasserversorger müssen diese Abgabe in voller Höhe entrichten, während für Nutzer mit einer Entnahmegenehmigung für ihren eigenen Brunnen (wie es im Agrarsektor in der Regel der Fall ist) eine Ermäßigung gilt. Bezieht sich die Genehmigung auf die Entnahme von weniger als 6 000 m³ pro Jahr, so sind die Nutzer sogar vollständig von der Abgabe befreit.
Derzeit geht die Kommission davon aus, dass es sich bei der gewährten Ermäßigung bzw. Befreiung um eine Maßnahme mit einem Element staatlicher Beihilfe handelt, da diese selektiv erscheint und nicht im dänischen Steuersystem begründet ist. Darüber hinaus dürfte dieses Beihilfeelement angesichts der geltenden Wettbewerbsregeln derzeit schwer zu rechtfertigen sein. (Europäische Kommission: ra)
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