Wettbewerb bei Finanzmarktinfrastruktur
Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Untersuchung zum geplanten Zusammenschluss zwischen Deutscher Börse und LSE ein
Durch den Zusammenschluss der Börsen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und Italiens sowie einiger der größten europäischen Clearingstellen würde der mit Abstand größte europäische Börsenbetreiber entstehen
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, bei der anhand der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft werden soll, ob der geplante Zusammenschluss zwischen der Deutschen Börse AG (DB) und der London Stock Exchange Group (LSE) den Wettbewerb in bestimmten Bereichen der Finanzmarktinfrastruktur einschränken würde.
Bei dem geplanten Zusammenschluss würden die Tätigkeiten von DB und LSE zusammengelegt. Durch den Zusammenschluss der Börsen Deutschlands, des Vereinigten Königreichs und Italiens sowie einiger der größten europäischen Clearingstellen würde der mit Abstand größte europäische Börsenbetreiber entstehen.
Die für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Die Finanzmärkte spielen eine wesentliche Rolle für die europäische Wirtschaft. Wir müssen dafür sorgen, dass die Markteilnehmer auch weiterhin zu wettbewerbsfähigen Konditionen auf Finanzmarktinfrastruktur zurückgreifen können. Daher werden wir den geplanten Zusammenschluss einer eingehenden Untersuchung unterziehen."
Vorläufige Bedenken der Kommission
Nach einer ersten Marktuntersuchung hat die Kommission in folgenden Bereichen Bedenken:
a) Clearing
Mit dem Zusammenschluss würden einige der größten Clearinghäuser (CCPs) in Europa miteinander verschmelzen. CCPs übernehmen das "Clearing" von Geschäften: sie sind zwischen den Vertragsparteien einer Transaktion angesiedelt und übernehmen das gegenseitige Ausfallrisiko. Zur Absicherung dieses Risikos müssen die Marktteilnehmer den Clearinghäusern Sicherheiten zur Verfügung stellen. Diese werden für gewöhnlich als "Margin" bezeichnet. Das fusionierte Unternehmen würde über den weltweit größten Margin-Pool in Höhe von 150 Mrd. EUR verfügen.
Die Kommission hat zum jetzigen Zeitpunkt Bedenken, die Zusammenlegung der Clearinghäuser der beteiligten Unternehmen könnte
>> in einigen Bereichen, wie bei Anleihen, Derivaten und Rückkaufsvereinbarungen (Repos), den Wettbewerb ausschalten,
>> konkurrierende Handelsplätze, die auf die Dienste der Clearinghäuser der LSE (LCH.Clearnet) angewiesen sind, beeinträchtigen,
>> Wettbewerber in verschiedenen Post-trade Märkten, wie der Verwaltung, Abwicklung und Verwahrung von Sicherheiten, beeinträchtigen,
b) Derivate
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von der Entwicklung der ihnen zugrundeliegenden Vermögenswerte ableitet. Während die zur DB gehörende Eurex weltweiter Marktführer bei börsengehandelten langfristigen Zinsderivaten ist, ist die zur LSE gehörende SwapClear der mit Abstand größte Akteur beim Clearing von Zinsderivaten, die außerbörslich im Rahmen so genannter OTC-Geschäfte gehandelt werden. Beide beteiligten Unternehmen sind kürzlich in direkten Wettbewerb in Bezug auf die Aktivität des jeweils anderen getreten bzw. sind im Begriff, dies zu tun. Die Kommission hat Bedenken, dass der geplante Zusammenschluss diese Entwicklung gefährden könnte.
Vorläufige Bedenken hat die Kommission auch im Hinblick darauf, dass der geplante Zusammenschluss zu einer monopolartigen Stellung bei Einzelaktien-Terminkontrakten und -Optionen, denen italienische Wertpapiere zugrunde liegen, führen könnte, da die beteiligten Unternehmen dort faktisch die einzigen Wettbewerber sind.
c) Rückkaufsvereinbarungen (Repos)
Rückkaufsvereinbarungen spielen bei der kurzfristigen Refinanzierung von Marktteilnehmern eine wichtige Rolle. Sie haben seit der Finanzkrise an Bedeutung gewonnen, denn durch sie lassen sich auf sicherem Wege kurzfristig Finanzmittel beschaffen. Die beteiligten Unternehmen stehen bei einer bestimmten Art von Repo-Geschäften (dreiseitigen Geschäften) eng miteinander im Wettbewerb und sind zurzeit ebenfalls die einzigen Anbieter von Clearing-Diensten für diese Vereinbarungen. Die Kommission hat Bedenken, dass der Wettbewerb an den Repo-Märkten nachlassen könnte.
d) Deutsche Aktien
Durch den Zusammenschluss würden zwei der drei derzeit größten Handelsplätze für börsennotierte deutsche Aktien zusammengelegt. Die Kommission hat zum jetzigen Zeitpunkt Bedenken, dass das Vorhaben bei diesen Produkten zu einem erheblichen Verlust an Wettbewerb führen könnte.
e) Börsengehandelte Produkte (ETPs)
Auch würden bei dem geplanten Zusammenschluss zwei der größten Anbieter für Notierung, Handel und Clearing börsengehandelter Produkte zusammengelegt. Letztere umfassen auch börsengehandelte Fonds (ETFs), die als passive Anlageinstrumente genutzt werden und zunehmend an Beliebtheit gewinnen. Die Kommission hat zum jetzigen Zeitpunkt Bedenken, dass der Wettbewerb an den genannten Märkten geschwächt werden könnte.
f) Sonstige Märkte
Die Kommission wird die eingehende Untersuchung auch für eine weitergehende Analyse der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb an anderen Märkten nutzen, wie bei
i.) der internationalen Notierung von Gesellschaften, die nicht aus dem EWR stammen,
ii.) dem elektronischen Händler-zu-Händler-Handel mit deutschen Staatsanleihen, wo die beteiligten Unternehmen die größten Akteure am Markt sind,
iii.) der Zulassung von Indizes, wo die beteiligten Unternehmen die größten europäischen Index-Familien, nämlich DAX, STOXX und FTSE Russell, auf sich vereinen,
iv.) Handel und Clearing von Frachtderivaten,
v.) Abwicklung und Verwahrung von Sicherheiten,
vi.) IT-Diensten und
vii.) Dienstleistungen in Bezug auf aufsichtsrechtliche Meldepflichten.
Der Zusammenschluss wurde am 24. August 2016 bei der Kommission angemeldet. Diese hat nun 90 Arbeitstage, d. h. bis zum 13. Februar 2017, um einen Beschluss zu fassen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung lässt keine Schlüsse auf deren Ergebnis zu.
Unternehmen und Produkte
Die Deutsche Börse AG bietet eine diversifizierte Finanzmarktinfrastruktur an und ist vor allem als Betreiber der Frankfurter Börse bekannt, einem geregelten Handelsplatz für Aktien, Anleihen und verschiedene andere Finanzinstrumente. Darüber hinaus betreibt sie andere geregelte Börsen, insbesondere Eurex und EEX, an denen verschiedene Sorten von Derivaten gehandelt werden. Neben dem eigentlichen Handel bietet sie auch Nachhandelsinfrastrukturdienste an, wie Clearing, Abwicklung und Verwahrung, und stellt Marktdaten, Indizes und andere Informationen bereit.
Die London Stock Exchange Group ist einer der wichtigsten europäischen Finanzinfrastrukturanbieter und vor allem als Betreiber der London Stock Exchange bekannt. Sie ist ebenfalls Eigentümer der italienischen Börse (Borsa Italiana) und betreibt eine Reihe weiterer Handelsplattformen für Aktien, andere aktienähnliche börsengehandelte Produkte, Anleihen und Derivate. Die LSE ist auch im Nachhandelsgeschäft tätig, insbesondere beim Clearing, das über das London Clearing House ("LCH"), einschließlich SwapClear, und die italienische Clearingstelle Cassa di Compensazione e Garanzia ("CC&G") abgewickelt wird. Darüber hinaus bietet LSE Abwicklungs- und Verwahrdienste an und stellt Indizes, Daten und andere Informationen bereit. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 08.10.16
Home & Newsletterlauf: 04.11.16
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>