Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine Kontrolle über Digitalkinoserver


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des US-Digitalkinounternehmens Doremi durch Konkurrenten Dolby
Nicht mit wettbewerbsschädigenden konglomeraten Effekten zu rechnen

(12.11.14) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Doremi durch Dolby nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in den USA. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der geplante Zusammenschluss trotz der weltweit und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehenden Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der beiden Unternehmen im Bereich der Produktion von Digitalkinoservern keine Wettbewerbsbeschränkungen bewirken wird, da alternative Anbieter vorhanden sind, das Marktumfeld sich rasch verändert und die Abnehmer ohne weiteres den Anbieter wechseln können. Außerdem stellte die Kommission fest, dass infolge der Zusammenführung der Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich der Produktion von Digitalkinoservern und Digitalkino-Audioprozessoren nicht mit wettbewerbsschädigenden konglomeraten Effekten zu rechnen ist.

Digitalkinoserver sind neben dem Projektor und dem Audioprozessor die wichtigsten Bestandteile von Digitalkinosystemen. Sie dienen dazu, Digitalfilmdateien zu laden, zu speichern, zu entschlüsseln, zu dekodieren und erneut zu verschlüsseln. Auf diesem Markt überschneiden sich die Tätigkeiten von Dolby und Doremi in erheblichem Maße. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den Wettbewerb nicht beeinträchtigen wird, da es alternative Anbieter von Digitalkinoservern gibt, von denen einige erst vor kurzem in den Markt eingetreten sind, und industrielle Spezifikationen bestehen, die die Serverproduzenten einhalten müssen, um ihre Produkte verkaufen zu können, so dass die Abnehmer ohne weiteres ihren Lieferanten wechseln können.

Darüber hinaus hat die Kommission auch untersucht, inwieweit die starke Marktstellung dem Unternehmen nach dem Zusammenschluss möglicherweise auch Vorteile auf dem Digitalkino-Audiomarkt verschafft – ein benachbarter Markt, auf dem Dolby, aber nicht Doremi tätig ist. Auf dem Audiomarkt vertreibt Dolby derzeit eine innovative 3D-Raumklang-Technik mit der Bezeichnung Atmos. Die Kommission stellte jedoch fest, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz hat, die große Zahl seiner installierten Digitalkinoserver zu nutzen, um Anbieter konkurrierender Surround-Sound-Techniken vom Zugang zu Abnehmern auszuschließen.

Denn das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen verfügt über keine Marktmacht im Bereich des Verkaufs von Digitalkinoservern und hat keine Kontrolle über die installierten Digitalkinoserver. Selbst wenn das Unternehmen nach dem Zusammenschluss in der Lage wäre, eine Strategie zum Ausschluss von Surround-Sound-Wettbewerbern zu verfolgen, hätten die Vorführunternehmen einen starken wirtschaftlichen Anreiz, an ihrem bisherigen Surround-Sound-System festzuhalten, da die Kosten eines neuen Digitalkinoservers im Vergleich zur Ausstattung eines Kinos mit einem Surround-Sound-System verschwindend gering sind.

Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Übernahmevorhaben wurde am 25. September 2014 infolge eines Verweisungsantrags der spanischen Wettbewerbsbehörde, dem sich auch die britische Wettbewerbsbehörde anschloss, bei der Kommission angemeldet. Das US-Justizministerium hatte die Wartefrist in Bezug auf das einschlägige Prüfverfahren im August 2014 vorzeitig beendet.

Unternehmen und Produkte
Dolby ist ein US-Unternehmen, das weltweit im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Audio-, Video- und Sprachübertragungs-Technologien tätig ist. Doremi ist ein US-Unternehmen, das weltweit im Bereich des digitalen Kinos und vor allem auf dem Markt für die Entwicklung und Herstellung von Digitalkinoservern tätig ist.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen