Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Schwerpunkte der Vergaberechtsmodernisierung


Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen
Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher gestalten, den bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern

(14.08.15) - Das Vergaberecht soll moderner werden: Die Deutsche Bundesregierung hat nun nein neues Gesetz beschlossen, das anwenderfreundliche und rechtssichere Vergaben genauso ermöglichen soll wie die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel.

Der Gesetzentwurf soll wesentliche Regelungen der drei neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umsetzen:
>> die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe,
>> die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und
>> die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen.

Die EU-Vergaberechtsmodernisierung zielt darauf ab, das Regelwerk für die Vergaben entsprechend den aktuellen Bedürfnissen des fortschreitenden Binnenmarktes weiter zu entwickeln und innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Diese Richtlinien sind bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Die Umsetzung der Richtlinien erfolgt im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Sie dient als Anlass, den bisherigen Vierten Teil des GWB umfassend zu überarbeiten und neu zu strukturieren. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf vor,

Vergabeverfahren einfacher und anwenderfreundlicher zu gestalten, den bürokratischen Aufwand zu verringern und kommunale Handlungsspielräume zu sichern, den Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung bis zu den Bedingungen für die Ausführung des Vortrags erstmals zu regeln, soziale, ökologische sowie innovative Aspekte bei der Beschaffung zu stärken und mittelständische Interessen im Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

Weitere Regelungen sind eine wirksamere Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, eine Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren, die erleichterte Vergabe sozialer Dienstleistungen sowie die Verbesserung der Datenlage für Auftragsvergaben.
Das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat soll im Herbst 2015 beginnen. Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen