Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Ja zu neuen Regeln für Elektroschrott


Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten soll neu geregelt werden
Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines
gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen

(23.07.15) - Der Umweltausschuss hat einem Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (18/4901) zugestimmt, mit dem die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten neu geregelt werden soll. Für die Novelle des Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.

Ein Vertreter der Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als eines der wichtigsten Vorhaben im Bereich der Abfallwirtschaft in der laufenden Legilaturperiode. Damit setze Deutschland nicht nur entsprechende EU-Vorgaben um, sondern auch einen zentralen Punkt im Koalitionsvertrag. Ziel sei es, Wertstoffkreisläufe besser zu schließen und aus Abfällen wieder vermehrt Wertstoffe zu machen. Der Internethandel würde in die Rücknahmeverpflichtung ausdrücklich einbezogen. Beim Export von Elektrogeräten in Länder außerhalb der Europäischen Union müssse zudem in Zukunft nachgewiesen werden, dass diese noch funktionieren. Damit soll verhindert werden, dass Elektroschrott auf Halden in Afrika und anderswo lande, sagte der Unionsabgeordnete.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Rücknahmepflicht aus Wettbewerbsgründen beim Handel insgesamt durchsetzen werde, auch wenn das Gesetz nur eine Rücknahmepflicht für große Händler vorsehe. Neben der Entsorgung müsse aber in Zukunft auch stärker die Wiederverwendbarkeit von Geräten gefördert werden. Geräte sollten so gestaltet werden, dass Nutzer defekte Batterien und Akkus selbst austauschen können, forderte der Abgeordnete. Wichtig sei dabei aber, dass bei elektronischen Speichergeräten wie Mobiltelefonen und Computern der Datenschutz eingehalten und das sichere Löschen der Daten garantiert werde.

Auch die Linksfraktion betonte die Bedeutung der Wiederverwendbarkeit und Abfallvermeidung. Aus ihrer Sicht fördert der Gesetzentwurf dies aber viel zu wenig. So fehlten Vorgaben zu Nutzungszeiten und Regelungen für den Neuverbrauch von Ressourcen. Dieser müsse "extrem belastet" werden, forderte ein Linken-Vertreter. Er warf der Bundesregierung zudem vor, die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte den Kommunen und Gebührenzahlern aufzubürden.

Auch die Grünen vertraten im Ausschuss die Ansicht, dass die Gesetzesnovelle eine längere Nutzungsdauer und die spätere Wiederverwendung von Geräten eher verhindert als fördert. So sei nicht vorgesehen, funktionierende Geräte von defekten zu separieren. Auch das Problem verbauter Batterien oder Akkus werde nicht gelöst. Die Grünen forderten darüber hinaus, als Basis für die Rücknahmepflicht des Handels die Gesamtverkaufsfläche zu nehmen und nicht nur die Elektroverkaufsfläche. Die Bürger sollten mehr Anlaufpunkte haben für die Rücknahme der Geräte, betonten sie. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen