Ja zu neuen Regeln für Elektroschrott
Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten soll neu geregelt werden
Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen
(23.07.15) - Der Umweltausschuss hat einem Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung (18/4901) zugestimmt, mit dem die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten neu geregelt werden soll. Für die Novelle des Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Durch die Neuregelung sollen große Händler mit einer Elektroverkaufsfläche ab 400 Quadratmetern verpflichtet werden, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Kleinere Geräte sollen die großen Händler auch ohne den Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen müssen. Die Bundesregierung hofft dadurch, ab 2016 45 Prozent und ab 2019 65 Prozent der Altgeräte erfassen zu können, wertvolle Metalle zurückzugewinnen und eine umweltgerechte Entsorgung der Reststoffe zu ermöglichen. Auch soll die illegale Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland eingedämmt werden.
Ein Vertreter der Unionsfraktion bezeichnete das Gesetz als eines der wichtigsten Vorhaben im Bereich der Abfallwirtschaft in der laufenden Legilaturperiode. Damit setze Deutschland nicht nur entsprechende EU-Vorgaben um, sondern auch einen zentralen Punkt im Koalitionsvertrag. Ziel sei es, Wertstoffkreisläufe besser zu schließen und aus Abfällen wieder vermehrt Wertstoffe zu machen. Der Internethandel würde in die Rücknahmeverpflichtung ausdrücklich einbezogen. Beim Export von Elektrogeräten in Länder außerhalb der Europäischen Union müssse zudem in Zukunft nachgewiesen werden, dass diese noch funktionieren. Damit soll verhindert werden, dass Elektroschrott auf Halden in Afrika und anderswo lande, sagte der Unionsabgeordnete.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Rücknahmepflicht aus Wettbewerbsgründen beim Handel insgesamt durchsetzen werde, auch wenn das Gesetz nur eine Rücknahmepflicht für große Händler vorsehe. Neben der Entsorgung müsse aber in Zukunft auch stärker die Wiederverwendbarkeit von Geräten gefördert werden. Geräte sollten so gestaltet werden, dass Nutzer defekte Batterien und Akkus selbst austauschen können, forderte der Abgeordnete. Wichtig sei dabei aber, dass bei elektronischen Speichergeräten wie Mobiltelefonen und Computern der Datenschutz eingehalten und das sichere Löschen der Daten garantiert werde.
Auch die Linksfraktion betonte die Bedeutung der Wiederverwendbarkeit und Abfallvermeidung. Aus ihrer Sicht fördert der Gesetzentwurf dies aber viel zu wenig. So fehlten Vorgaben zu Nutzungszeiten und Regelungen für den Neuverbrauch von Ressourcen. Dieser müsse "extrem belastet" werden, forderte ein Linken-Vertreter. Er warf der Bundesregierung zudem vor, die Kosten für die Entsorgung der Altgeräte den Kommunen und Gebührenzahlern aufzubürden.
Auch die Grünen vertraten im Ausschuss die Ansicht, dass die Gesetzesnovelle eine längere Nutzungsdauer und die spätere Wiederverwendung von Geräten eher verhindert als fördert. So sei nicht vorgesehen, funktionierende Geräte von defekten zu separieren. Auch das Problem verbauter Batterien oder Akkus werde nicht gelöst. Die Grünen forderten darüber hinaus, als Basis für die Rücknahmepflicht des Handels die Gesamtverkaufsfläche zu nehmen und nicht nur die Elektroverkaufsfläche. Die Bürger sollten mehr Anlaufpunkte haben für die Rücknahme der Geräte, betonten sie. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>