Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Außenwirtschaftsgesetz wird geändert


Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union
Nach Angaben der Regierung bestehen die Ziele der Sanktionsstrafrecht-Richtlinie darin, für eine wirksame Anwendung der Sanktionen zu sorgen, zur Integrität des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit herzustellen



Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

Nach Angaben der Regierung bestehen die Ziele der Sanktionsstrafrecht-Richtlinie darin, für eine wirksame Anwendung der Sanktionen zu sorgen, zur Integrität des Binnenmarkts beizutragen und ein hohes Maß an Rechtssicherheit herzustellen. Hierzu sollen die strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen angeglichen werden. Zudem werde gewährleistet, dass Art und Umfang der Strafen für die Missachtung von Sanktionsverboten "unionsweit wirksam, abschreckend und angemessen sind". Überdies würden Maßgaben für die Ermittlung und Strafverfolgung sanktionsstrafrechtlicher Taten vorgegeben.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (im Folgenden: Richtlinie Sanktionsstrafrecht). Die Richtlinie bezweckt die europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern.

Die Kernregelung der Richtlinie Sanktionsstrafrecht ist die Definition von Sanktionsverboten, deren Missachtung von den EU-Mitgliedstaaten zwingend unter Strafe zu stellen ist (Artikel 3 Absatz 1). Ebenso gibt die Richtlinie die Strafbewehrung bestimmter Formen der Umgehung von Sanktionen und Missachtung von Meldepflichten vor. Zudem ist vorgesehen, den leichtfertigen Verstoß gegen ein Ausfuhrverbot zu bestrafen, sofern Rüstungs- oder Dual-Use-Güter betroffen sind (Artikel 3 Absatz 2).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 07.03.25


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen