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Entsorgung von alten Elektrogeräten


Gesetzentwurf: Regierung will Sammlung von alten Elektrogeräten verbessern
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes



Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.

Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden.

Künftig sollen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben können. Der Entwurf der Bundesregierung sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal - im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert -, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch "getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall" zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt.

Damit Einweg-E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, ist geplant, ihre Entsorgung zu vereinfachen; Verbraucher sollen sie künftig an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, an denen diese verkauft werden, auch an Kiosken oder Tankstellen, schreibt die Bundesregierung. Die Rücknahme dürfe nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, so heißt es im Entwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 12.03.25


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