Umsetzung von EU-Urheberrechtsrichtlinien


Aachener Vertrag und die Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht
Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) einen Rechtsetzungsauftrag erteilt



Nach der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien fragt die FDP-Fraktion die Deutsche Bundesregierung. In einer Kleinen Anfrage (19/23843) geht es um die Urheberrechtsrichtlinien DSM-RL und Online-SatCab-RL ((EU) 2019/789, (EU) 2019/790), die bis zum 7. Juni 2021 umzusetzen sind. Vor dem Hintergrund von Kritik an dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes fragen die Abgeordneten unter anderem, nach welchem Zeitplan die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinien agiert, ob sie einen Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union pflegt und ob sie sich mit Frankreich bezüglich der Umsetzung der Richtlinien abgestimmt hat, um ihren Verpflichtungen aus dem völkerrechtlichen Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Aachener Vertrag) vom 22. Januar 2020 nachzukommen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlichte am 13. Oktober 2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes.

Der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten mit der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) einen Rechtsetzungsauftrag erteilt. Die Richtlinie (RL) adressiert dabei eine Reihe von Themenkomplexen. Europäisch harmonisiert werden sollen Themen wie Text und Data Mining, nicht verfügbare Werke, kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung, Presseverleger- und Leistungsschutzrechte, Verantwortlichkeiten von Upload-Plattformen sowie das Urhebervertragsrecht. Die Vielzahl an Themen ist bereits auf europäischer Ebene unterschiedlich konnotiert und diskutiert worden, wobei sicherlich die pauschale Frage nach einem staatlich verordneten Einsatz von "Upload-Filtern" am verbreitetsten und umstrittensten gewesen ist.

Bis zum 7. Juni 2021 sind die DSM-RL und die Online-SatCab-Richtlinie (EU) 2019/789 entsprechend den Zielen der Richtlinien jeweils in nationales Recht umzusetzen, anderenfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren. Bislang jedoch ist insbesondere der Entwurf zur Umsetzung der DSM-RL innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Vielmehr regt sich national neuerliche Kritik am Vorhaben sowie an dem konkreten Referentenentwurf des BMJV.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen