Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab
Die Bundesregierung hat die 16. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vorgelegt (19/23834), mit der sie Gesetzesänderungen vom Juli 2020 in die Verordnung einflicht. In letzteren Novellen sei das deutsche Außenwirtschaftsrecht an die Vorgaben eines neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin allein in mitgliedstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst worden, erklärt die Bundesregierung. Die Rahmenbedingungen zielen auf Verbesserungen bei der Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde ab, bei der es um eine optimierte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und zugleich um zusätzliche Handlungsspielräume für nationale Gesetzgeber geht.
Zugleich kündigt die Bundesregierung eine 17. Verordnung an, bei der die Erweiterung von Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen im Fokus stehen soll. Dies erfolge ebenfalls im Zuge der Anpassung der Verordnung an geänderte gesetzliche Vorschriften, heißt es weiter.
Außerdem werden den Angaben zufolge in der vorliegenden Verordnung die 2019 vereinbarten Änderungen des Wassenaar Arrangement für konventionelle Rüstungsgüter in der nationalen Ausfuhrliste berücksichtigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 20.11.20
Newsletterlauf: 03.02.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).