Prüfung noch nicht abgeschlossen
Entwurf für GWB-Novelle für kommendes Jahr geplant
Wettbewerbspolitische Agenda – Quo vadis, Soziale Marktwirtschaft
Im kommenden Jahr will die Bundesregierung einen Regierungsentwurf für eine Weiterentwicklung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, wie einer Antwort (20/2151) auf eine Kleine Anfrage (20/1712) der CDU/CSU-Fraktion zu entnehmen ist.
In Sachen des Verbraucherschutzes habe sich die Bundesregierung "vorgenommen zu prüfen", wie das Bundeskartellamt gestärkt werden könne, um bei erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts analog zu Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Verstöße zu ermitteln und abzustellen.
Die Prüfung sei jedoch noch nicht abgeschlossen, heißt es weiter. Eingriffsbefugnisse seien dem Bundeskartellamt nicht eingeräumt worden, als der Behörde seit der Novelle im Juni 2017 die Befugnis zu verbraucherrechtlichen Sektoruntersuchungen verliehen wurde. So ist das Bundeskartellamt nicht in der Lage, Rechtsverstöße auch durch behördliches Eingreifen abzustellen, schreibt die Bundesregierung.
Als einen Bereich des Verbraucherschutzes, bei dem die private Rechtsdurchsetzung an ihre Grenzen stoße, nennt die Bundesregierung digitale Geschäftsmodelle, die auf Algorithmen und verschlüsselten Datenströmen beruhten. Diese seien für Klägerinnen und Kläger sowie für Verbraucherzentralen praktisch nicht zugänglich, so entstünden Nachweisschwierigkeiten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.07.22
Newsletterlauf: 26.09.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).