Gesetzentwurf: Schutz von Genossenschaften


Schutz der Rechtsform der Genossenschaft, die "Marke Genossenschaft", vor solchen Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden können
Beitrag zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen




Der Bundesrat hat erneut den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Genossenschaften vorgelegt (20/1533). Eine wortgleiche Vorlage (19/11467) war zum Ende der 19. Wahlperiode für erledigt erklärt worden. Mit dem Gesetz sollen Genossenschaften vor Geschäftsmodellen, die dem "grauen Kapitalmarkt" zugeordnet werden, geschützt werden, heißt es in der Vorlage unter Verweis auf die Fälle Eventus, Grundwerte und GenoGen in jüngerer Zeit.

Gleichzeitig soll es zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen beitragen. Zu diesem Zweck soll im Genossenschaftsgesetz eine Legaldefinition der unzulässigen Form der Kapitalanlagegenossenschaft vorgenommen werden, um sowohl den Verbrauchern als auch den Genossenschaften zu signalisieren, welche Förderzwecke nicht dem Genossenschaftsgedanken entsprechen. Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Aufsichtsbehörde unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren.

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Stellungnahme, dass nach ihrer Ansicht bereits im Jahr 2017 "durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften sowie im Jahr 2020 durch die Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und durch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes im Rahmen des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen verschiedene Regelungen in Kraft getreten sind, um die Geschäftsmodelle unseriöser Kapitalanlage-Genossenschaften zu verhindern beziehungsweise zu erschweren". Der Gesetzgebungsbedarf sei daher "weitgehend ausgeschöpft". Die Bundesregierung plane jedoch eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes, die "auch weitere punktuelle Änderungen und Klarstellungen in Bezug auf unzulässige Kapitalanlage-Genossenschaften enthalten soll. Dabei wird sie die Vorschläge des Bundesrates berücksichtigen". (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 03.05.22
Newsletterlauf: 05.07.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen