Errichtung eines Betriebsrats


Kein gesetzlicher Zwang zur Einrichtung von Betriebsräten
Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten



Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für verbesserte Möglichkeiten zur Einrichtung eines Betriebsrates aus und lehnt zugleich einen gesetzlichen Zwang zur Schaffung eines solchen Gremiums ab. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, eine dahingehende Petition mit dem zweithöchsten Votum "zur Erwägung" an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu überweisen, "soweit es um die Verbesserung der Möglichkeit geht, Betriebsräte einzurichten" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten gegen die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag.

Mit der öffentlichen Petition wird konkret verlangt, in Deutschland ansässige Unternehmen aller Berufssparten zu verpflichten, ab einer Stärke von 15 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu errichten. Zur Begründung führt der Petent an, dass es in Deutschland zwar gesetzliche Vorgaben zur Bildung eines Betriebsrates gebe, "allerdings keine gesetzliche Verpflichtung hierzu".

Eine solche ist aus seiner Sicht jedoch notwendig, da Unternehmen ohne Betriebsrat unzulässige Vorteile gegenüber Unternehmen mit Betriebsrat hätten. Zudem sei es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Betriebsrat nur unter erschwerten Bedingungen möglich, sich gegen arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Ein Betriebsrat könne bereits im Vorfeld eine durch den Arbeitgeber geplante Maßnahme abwenden, während dies ohne Betriebsrat nur nachträglich unter hohen Kosten durch Anrufung des zuständigen Arbeitsgerichts möglich sei, heißt es in der Eingabe.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung auf das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), welches keine Verpflichtung zur Gründung eines Betriebsrates vorsieht. Der Gesetzgeber habe nach Paragraf 1 Absatz 1 BetrVG den beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vielmehr das Recht eingeräumt, "in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, einen Betriebsrat zu wählen". Entschließe sich die Belegschaft eines betriebsratsfähigen Betriebes dazu, einen Betriebsrat zu wählen, sei der Arbeitgeber verpflichtet, dies zu dulden, Auskünfte zu erteilen, zu unterstützen und die Kosten zu tragen

Die Errichtung eines Betriebsrats obliege nach dem Betriebsverfassungsgesetz den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, heißt es weiter. Dies sei sinnvoll, "weil der Betriebsrat Repräsentant und Organ der Belegschaft ist". Sowohl Einrichtung als auch die Arbeit im Betriebsrat dienten dem Ziel einer aktiven Interessenwahrnehmung durch die Arbeitnehmer. Ein sogenannter "Zwangsbetriebsrat" würde deshalb dem "Geist" des Betriebsverfassungsgesetzes zuwiderlaufen, befinden die Abgeordneten.

"Insoweit vermag sich der Ausschuss nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen", schreiben die Parlamentarier. Soweit es jedoch darum geht, die bestehenden Möglichkeiten der Errichtung eines Betriebsrates zu verbessern, hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, "um in diesbezügliche Diskussionen und politische Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 11.04.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen