Mehrleistungen von Hausärzten
Petitionsausschuss: Verpflichtungen zur Einsparung auf dem Medikamentensektor - Stärkung der Wirtschaftlichkeit auf Kosten der Patientenversorgung?
Gesundheitsministerium sieht keinen Grund für Abschaffung der Refinanzierungsklausel in Hausarztverträgen
(20.06.13) - Die in Paragraf 73b Abs. 5a des SGB V enthaltene Klausel, wonach Mehrleistungen von Hausärzten nur vergütet werden, wenn entsprechende Einsparungen durch die Ärzte erfolgen, stellt kein Hindernis für "das gute Instrument der Hausarztverträge dar". Diese Ansicht vertrat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Ilka, vor dem Petitionsausschuss. Die Tatsache, dass es weit über 400 Hausarztverträge gebe, zeige, "dass das Instrument funktioniert", sagte der Staatssekretär. Die mit der Klausel vorgesehene Stärkung der Wirtschaftlichkeit habe nichts damit zu tun, dass der Patient nicht mehr im Mittelpunkt der Versorgung stehe. "Es geht eben immer um eine Balance", sagte Ilka. Er betonte, dass aus Sicht des BMG keine Initiative zur Abschaffung der Klausel geplant sei.
Eine solche Abschaffung "noch in dieser Legislaturperiode" fordert hingegen der Bayrische Hausärzteverband. "Diese aus ethischen Gründen abzulehnende Refinanzierungsklausel würde das Ende der hausarztzentrierten Versorgung bedeuten", urteilte Verbandspräsident Dieter Geis vor dem Ausschuss. Angesichts eines zunehmenden Hausärztemangels in Deutschland sei es richtig, auf Hausarztverträge zu setzen.
Damit könne man eine hohe Qualität für die Patienten und zugleich eine angemessenes und sicheres Honorar für die Ärzte garantieren. Die Streichung der Refinanzierungsklausel sei jedoch wichtig, um den Vertragspartnern den vollen Handlungsspielraum zurück zu geben. Was die Einsparungen angeht, so sei auch nicht klar, wo diese erfolgen sollten. "Die Zitrone ist schon ausgequetscht", sagte Geis mit Blick auf die ohnehin schon festgeschriebenen Verpflichtungen zur Einsparung auf dem Medikamentensektor. Der Verbandsvertreter verwies zudem auf Prognosen, wonach im Jahr 2020 bis zu 7.000 Hausarztpraxen fehlen würden. Dem müsse entgegengesteuert werden, forderte er.
BMG-Staatssekretär Ilka machte deutlich, dass die Bundesregierung zu diesem Zweck schon verschiedene Maßnahmen beschlossen habe. So habe man im Versorgungsstrukturgesetz Möglichkeiten geschaffen, um eine stärkere Regionalisierung der Entscheidungen zu ermöglichen. "Das geschah vor allem mit Blick auf die Unterschiede von Stadt und Land", erläuterte Ilka. Zudem gebe es an immer mehr Universitäten Bestrebungen, den Hausarztberuf stärker in den Fokus zu rücken.
Der Staatssekretär trat auch der unter anderem von dem Petenten geübten Kritik an der Abschaffung der Praxisgebühren entgegen. Diese habe die Erwartungen nicht erfüllt, sagte Ilka. (Deutscher Bundestag: ra)
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