Mehrleistungen von Hausärzten


Petitionsausschuss: Verpflichtungen zur Einsparung auf dem Medikamentensektor - Stärkung der Wirtschaftlichkeit auf Kosten der Patientenversorgung?
Gesundheitsministerium sieht keinen Grund für Abschaffung der Refinanzierungsklausel in Hausarztverträgen


(20.06.13) - Die in Paragraf 73b Abs. 5a des SGB V enthaltene Klausel, wonach Mehrleistungen von Hausärzten nur vergütet werden, wenn entsprechende Einsparungen durch die Ärzte erfolgen, stellt kein Hindernis für "das gute Instrument der Hausarztverträge dar". Diese Ansicht vertrat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Thomas Ilka, vor dem Petitionsausschuss. Die Tatsache, dass es weit über 400 Hausarztverträge gebe, zeige, "dass das Instrument funktioniert", sagte der Staatssekretär. Die mit der Klausel vorgesehene Stärkung der Wirtschaftlichkeit habe nichts damit zu tun, dass der Patient nicht mehr im Mittelpunkt der Versorgung stehe. "Es geht eben immer um eine Balance", sagte Ilka. Er betonte, dass aus Sicht des BMG keine Initiative zur Abschaffung der Klausel geplant sei.

Eine solche Abschaffung "noch in dieser Legislaturperiode" fordert hingegen der Bayrische Hausärzteverband. "Diese aus ethischen Gründen abzulehnende Refinanzierungsklausel würde das Ende der hausarztzentrierten Versorgung bedeuten", urteilte Verbandspräsident Dieter Geis vor dem Ausschuss. Angesichts eines zunehmenden Hausärztemangels in Deutschland sei es richtig, auf Hausarztverträge zu setzen.

Damit könne man eine hohe Qualität für die Patienten und zugleich eine angemessenes und sicheres Honorar für die Ärzte garantieren. Die Streichung der Refinanzierungsklausel sei jedoch wichtig, um den Vertragspartnern den vollen Handlungsspielraum zurück zu geben. Was die Einsparungen angeht, so sei auch nicht klar, wo diese erfolgen sollten. "Die Zitrone ist schon ausgequetscht", sagte Geis mit Blick auf die ohnehin schon festgeschriebenen Verpflichtungen zur Einsparung auf dem Medikamentensektor. Der Verbandsvertreter verwies zudem auf Prognosen, wonach im Jahr 2020 bis zu 7.000 Hausarztpraxen fehlen würden. Dem müsse entgegengesteuert werden, forderte er.

BMG-Staatssekretär Ilka machte deutlich, dass die Bundesregierung zu diesem Zweck schon verschiedene Maßnahmen beschlossen habe. So habe man im Versorgungsstrukturgesetz Möglichkeiten geschaffen, um eine stärkere Regionalisierung der Entscheidungen zu ermöglichen. "Das geschah vor allem mit Blick auf die Unterschiede von Stadt und Land", erläuterte Ilka. Zudem gebe es an immer mehr Universitäten Bestrebungen, den Hausarztberuf stärker in den Fokus zu rücken.

Der Staatssekretär trat auch der unter anderem von dem Petenten geübten Kritik an der Abschaffung der Praxisgebühren entgegen. Diese habe die Erwartungen nicht erfüllt, sagte Ilka. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen