Verunglimpfung der Ärzteschaft?


Linke fragt nach Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Compliance im Gesundheitswesen: Verbesserung der Bekämpfung von Korruption und anderen Missständen

(20.06.13) - Die Linksfraktion erkundigt sich nach der Wirksamkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/13371) wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung Hinweise darauf hat, dass die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, auch anonym Hinweise zu Fehlverhalten im Gesundheitswesen geben zu können, "zu einem Missbrauch und zu einer Verunglimpfung der Ärzteschaft in Deutschland insgesamt" geführt habe.

Hintergrund dieser Frage ist eine Pressemitteilung des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, von April 2013, in der er sich "überaus negativ" über die Internetseite der "Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" des GKV-Spitzenverbandes geäußert habe.

Er habe dort von "plumper Stimmungsmache gegen Ärzte" sowie von einer "Verunglimpfung, populistischen Vorverurteilung und Diffamierung der Ärzteschaft" gesprochen. Die von Köhler kritisierte Möglichkeit der Hinweisweitergabe werde in vielen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung als "gewünschte und zur Verbesserung der Bekämpfung von Korruption und anderen Missständen notwendige Maßnahme eingeführt bzw. gefordert", schreiben die Parlamentarier. Der KBV-Vorstandsvorsitzende habe zudem versäumt darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband gesetzlich dazu verpflichtet sei, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten, sondern auch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen. Auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sei dazu verpflichtet. Auf der KBV-Internetseite aber würden sowohl eine entsprechende Information, ein Meldeformular oder die Anschrift einer solchen Stelle oder auch die Erläuterung des gesetzlichen Auftrags fehlen.

In der Ärztezeitung vom 12. April 2013 sei zu lesen gewesen, dass die KV Berlin der gesetzlichen Verpflichtung, für den Berichtszeitraum 2010/2011 einen Bericht über die Arbeit und Ergebnisse der Stelle bei der zuständigen Landesaufsichtsbehörde vorzulegen, "seit über einem Jahr noch immer nicht nachgekommen" sei.

Die Linke fragt nun, warum im Dritten Bericht der Bundesregierung zu diesen Stellen vom 24. Mai 2011 nur über Arbeit und Ergebnisse des GKV-Spitzenverbandes, aber "an keiner Stelle" über Arbeit und Ergebnisse der Stellen bei der KBV und KZBV berichtet werde. Die Regierung soll Auskunft darüber geben, wann die vollständigen Stellungnahmen der vom Bundesgesundheitsministerium befragten Organisationen dem zuständigen Fachausschuss oder der Öffentlichkeit zugeleitet würden und wann sie gedenke, den Bericht zu Arbeit und Ergebnissen aller Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen für die Berichtsjahre 2010/2011 vorzulegen.

Sie soll auch die Frage beantworten, ob des "Verbesserungsbedarf bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der Stellen bei KBV, KBZV und dem GKV-Spitzenverband gibt. Sie soll auch sagen, wie sie die Einrichtung der Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen auch anonym an die dafür zuständigen Stellen weiterzugeben, bewertet. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen