Fernbuslinienverkehr wird liberalisiert


Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften: Weder gegenüber den Eisenbahnen noch gegenüber anderen Fernbuslinien wird es einen Konkurrenzschutz geben
Linksfraktion gegen Kompromiss: Sie kritisierten vor allem, dass der eigenwirtschaftliche Betrieb im ÖPNV Vorrang haben solle


(12.10.12) - Der Fernbuslinienverkehr soll liberalisiert werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (17/8233) stimmte der Verkehrsausschuss in geänderter Fassung mit großer Mehrheit zu. Dagegen votierte lediglich die Linksfraktion.

Mit einem umfangreichen gemeinsamen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP sowie der SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde klargestellt, dass die Beförderung von Personen zwischen zwei Haltestellen unzulässig ist, wenn der Abstand zwischen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. Außerdem wurde festgelegt, dass im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der eigenwirtschaftliche Betrieb Vorrang haben soll. Insgesamt soll zudem besser auf die Belange behinderter Fahrgäste eingegangen werden. Außerdem soll es weder gegenüber den Eisenbahnen noch gegenüber anderen Fernbuslinien einen Konkurrenzschutz geben.

Die Sprecher der vier Fraktionen, die den gemeinsamen Änderungsantrag erarbeitet hatten, sprachen von einem "guten Kompromiss" für alle Beteiligten. Dies sei "ein guter Tag" sowohl für den ÖPNV als auch für gewerbliche Unternehmen. So würden bewährte Marktstrukturen nicht in Frage gestellt. Die Abgeordneten hofften, dass nach der Zustimmung durch den Bundestag am Donnerstag auch der Bundesrat "zügig" zustimmen werde.

Die Linksfraktion sprach sich gegen den Kompromiss. Sie kritisierten vor allem, dass der eigenwirtschaftliche Betrieb im ÖPNV Vorrang haben solle. Ihren Antrag (17/7487), mit dem gefordert wurde, den Buslinienverkehr nicht zu liberalisieren, lehnte der Ausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen ab. Ebenso ging es einem Änderungsantrag und einem Entschließungsantrag der Fraktion zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, in denen die gleiche Zielrichtung verfolgt wurde.

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/7046) zur Änderung personenbeförderungs- und mautrechtlicher Vorschriften wurde für erledigt erklärt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen