Erdgasbohrungen: Erhebliche Gefahrenpotenziale


Fracking: Gutachten will kein "absolutes Verbot", sieht aber großes Gefahrenpotenzial
Bei Bohrungen eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen


(12.10.12) - Ein "absolutes Verbot" von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten ist nicht erforderlich, es ist aber mit Risiken für die Trinkwassergewinnung verbunden. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesumweltministerium (BMU) in Auftrag gegebenen Studie, die die Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Ursula Heinen-Esser (CDU), im Umweltausschuss des Bundestages vorstellte.

"Das Gutachten hat uns hervorragende Denkanstöße gegeben", erklärte die Staatssekretärin. In der Studie des Gutachterkonsortiums wird unter anderem vorgeschlagen, bestehende Wissenslücken durch beispielhafte Erkundigungen zu schließen und bei Bohrungen eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

Heinen-Esser führte weiter aus, dass laut Gutachten noch keine biologisch abbaubaren Fracking-Substanzen entwickelt worden seien und die Experten bei dieser Art von Erdgasbohrungen weiterhin erhebliche Gefahrenpotenziale über und unter Tage sehen. Beim Fracking werden unter hohem Druck Wasser und Chemikalien durch ein Bohrloch in den Untergrund verpresst, um Gas zu gewinnen. "Unkonventionelle Lagerstätten" bedeuten, dass dort das Gas so im Gestein gebunden ist, dass es nicht von alleine zum Bohrloch strömen kann, sondern herausgepresst werden muss. Dabei werden Stoffe eingesetzt, die nach Meinung von Experten das Grund- und Trinkwasser gefährden können.

Der Vertreter der CDU/CSU erkundigte sich, ob sich das Gutachten nur auf Fracking oder auch auf die Geothermie beziehe und fragte nach der Rechtsgrundlage für sogenannte beispielhafte Erkundungen. Die Bundesregierung erklärte daraufhin, dass sich das Gutachten nur auf die Frage des Frackings beziehe.

Die SPD betonte, dass das Gutachten die vorliegenden Anträge der Opposition bestätige und lobte nochmals ausdrücklich ein vom Land Nordrhein-Westfalen zu diesem Thema erstelltes Papier. Gleichzeitig fragten die SPD wie die Grünen nach einem möglichen Zeitplan für ein gesetzliches Regelwerk zum Thema Fracking, in der insbesondere die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt werde solle. Die Staatssekretärin Heinen-Esser erklärte, dass es zu diesem Thema bereits eine Reihe von Gesprächen gegeben habe und noch geben werde, sie aber noch kein konkretes Datum für einen Kabinettsbeschluss nennen könne.

Die FDP lobte das Gutachten ebenfalls, da es wichtige und wertvolle Anstöße gebe.

Die Linke wies darauf hin, dass es hieße, dass Fracking-Bohrungen von "klar zu erfüllenden Entscheidungskriterien" abhängig gemacht werden sollten, es solche Kriterien aber noch gar nicht gebe. Gleichzeitig wies sie in diesem Zusammenhang auch auf die Problematik der Zementierung hin.

Auch die Grünen äußerten sich positiv zu dem vorgelegten Gutachten, da dieses ihre Position noch einmal gestärkt habe. Hinsichtlich des fehlenden Zeitplanes für einen Kabinettsbeschluss, erklärten die Grünen, dass die Frage des Frackings möglicherweise auch im Bundesrat geprüft werden müsse, um eine Vereinheitlichung von verschiedenen Praktiken in den Ländern zu erreichen. (Deutscher Bundestag: ra)


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