Ausnahmen bei Urheberrechtsreform
Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht
Wie es in einem Antrag heißt, muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darauf geachtet werden, diesen Unternehmen durch größtmögliche Ausnahmen das Leben zu erleichtern
Die FDP-Fraktion hat einen Antrag (19/11054) eingebracht, mit dem Start-ups und Mittelstand vor den Auswirkungen der Urheberrechtsreform geschützt werden sollen. Danach soll der deutsche Bundestag die Deutsche Bundesregierung auffordern, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum "Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" in nationales Recht dafür Sorge zu tragen, dass der sich in der Richtlinie ergebende Spielraum für Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand von Artikel 17 maximal ausgeschöpft wird.
Zudem soll sie prüfen, ob darüber hinaus nicht noch weitere Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand möglich beziehungsweise nötig sind sowie, nach Ausschöpfen aller möglichen Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand, ob die Richtlinie trotzdem noch innovationshemmend wirkt. In diesem Fall müsse die Bundesregierung die Ausnahmen für Start-ups und den innovativen Mittelstand auf europäischer Ebene neu verhandeln.
Wie es in dem Antrag heißt, muss bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht darauf geachtet werden, diesen Unternehmen durch größtmögliche Ausnahmen das Leben zu erleichtern, statt diese nach drei Jahren mit der vollen Wucht des Artikels 17 auszubremsen und nachhaltig den Innovationsstandorten Deutschland und Europa zu schaden. Der Artikel 17 (ehemals 13) zu Uploadfiltern und Haftungsregeln bestimmter Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten sei bei der Reform unter anderem wegen mangelnder Innovationsfreundlichkeit besonders umstritten gewesen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.07.19
Newsletterlauf: 30.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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