Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien
Grüne wollen soziale und ökologische Offenlegungspflichten für Unternehmen regeln
Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz
(25.05.12) - Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.
Die Offenlegungspflicht sei so auszugestalten, dass sie den Kapazitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausreichend Rechnung trägt. Die Fraktion weist ergänzend darauf hin, dass im Jahr 2011 sowohl die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen als auch die neue EU-Strategie für die soziale Verantwortung der Unternehmen verabschiedet wurden.
Damit sei der langjährige internationale Streit darüber beendet worden, ob die weltweite Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien durch Unternehmen freiwillig oder verbindlich gemacht werden soll. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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