Grüne fordern Lieferkettengesetz
Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten
Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/16061) auf, ein Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorzulegen. Unternehmen sollten darin zu einer fortlaufenden, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse, geeigneten Präventionsmaßnahmen sowie wirksamen Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt verpflichtet werden. Außerdem sollten die zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten für Opfer verbessert und kollektive Klagemöglichkeiten geschaffen werden. Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben.
Unternehmen trügen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgehe, heißt es in der Begründung. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühten, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, komme es in Deutschland aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen.
Die am 16. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten "Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte" können nach Ansicht der Antragsteller nur mit einem "klaren rechtlichen Rahmen für die ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen" konsequent umgesetzt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 13.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).