Legal Tech in der Inkassoreform
Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Die Deutsche Bundesregierung wird weiterhin die im Kontext von "Legal-Tech"-Angeboten ergehenden gerichtlichen Entscheidungen sowie die Praxis der Verwaltungsbehörden bei den Zulassungen von "Legal-Tech"-Anbietern beobachten und insbesondere im Hinblick darauf bewerten, ob sich aus ihnen die Erforderlichkeit von Rechtsänderungen ergibt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/15671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15304). Die Abgeordneten hatten sich nach möglichen Auswirkungen eines als Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vorliegenden Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erkundigt.
Wie es in der Antwort weiter heißt, hat das Justizministerium zur Evaluierung der inkassorechtlichen Vorschriften des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ein Gutachten des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) eingeholt und Gespräche mit verschiedenen Beteiligten geführt und Schreiben erhalten. Diese werden in der Antwort aufgelistet. Nahezu sämtliche Teile des Referentenentwurfs beruhten im Ausgangspunkt auf Anregungen, die dem Ministerium durch das Gutachten des iff und die aufgeführten Schreiben und Gespräche übermittelt wurden. Die konkrete Zuordnung von einzelnen Anregungen zu den Regelungsvorschlägen sei nicht möglich.
In der Anfrage heißt es unter anderem, problematisch sei nach Auffassung der Fragesteller die Tatsache, dass viele Legal-Tech-Unternehmen als Inkassounternehmen zugelassen sind und daher von den Regelungen im Referentenentwurf unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, wodurch die Gefahr bestehe, dass diese im Rahmen ihrer Arbeit unnötigerweise belastet oder eingeschränkt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 13.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).