FDP gegen Finanztransaktionssteuer


Professionelle Händler könnten die Finanztransaktionssteuer leicht durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgehen
Vorschlag von Deutschland und Frankreich für eine reine Aktiensteuer ist nach Ansicht der FDP ungeeignet



Die Deutsche Bundesregierung soll von der Einführung einer Finanztransaktionssteuer Abstand nehmen, da das gesetzte Ziel, negative Auswirkungen auf Kleinanleger, Realwirtschaft und Altersvorsorge zu vermeiden, nicht erreicht werden kann. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/11231). Darin stellt sie auch fest, dass das Großprojekt einer europäischen Finanztransaktionssteuer gescheitert sei. Schon 2010 sei die Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer beim G20-Gipfel in Toronto zum ersten Mal gescheitert. 2013 sei dann das Projekt einer europaweiten Transaktionssteuer beerdigt worden. Und bis zum heutigen Tag hätten sich die an der verstärkten Zusammenarbeit in der EU beteiligten Mitgliedstaaten nicht auf einem wirklichen Kompromiss zu dieser Steuer einigen können.

Es gebe jetzt noch den gemeinsamen Vorschlag von Deutschland und Frankreich für eine reine Aktiensteuer, der nach Ansicht der FDP-Fraktion nicht geeignet ist, "um das ursprüngliche Ziel zu erreichen, die Finanzinstitute mit einem angemessenen und substanziellen Beitrag an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen". Somit bleibt die Finanztransaktionssteuer aus Sicht der FDP-Fraktion ökonomisch ein verfehlter Ansatz. Die Steuerbelastung werde im Wege der Überwälzung von Kleinanlegern, Sparern oder der Realwirtschaft getragen werden müssen. Professionelle Händler könnten die Steuer leicht durch alternative Finanzinstrumente wie Derivate umgehen.

Zur Vereinbarung von Deutschland und Frankreich wird darauf hingewiesen, dass die Steuer ausschließlich auf Transaktionen mit Aktien erhoben werden soll und auch nur dann, wenn die gehandelten Aktien von Unternehmen stammen, die ihren Sitz im Gebiet der verstärkten Zusammenarbeit der EU haben. Außerdem sollen nur Aktien von Unternehmen in die Besteuerung einbezogen werden, wenn deren Marktkapitalisierung mehr als eine Milliarde Euro beträgt. Vorgesehen ist nach diesen Angaben ein Steuersatz von mindestens 0,2 Prozent. "Mit der Beschränkung auf eine reine Aktiensteuer ist das sowieso fragwürdige Ziel, den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen, nicht nur ad acta gelegt. Belastet werden genau diejenigen, die versuchen, durch Sparen für das Alter vorzusorgen und die heute schon durch die Finanzkrise unter den Niedrigzinsen leiden", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 06.09.19


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