Betrug bei der Umsatzsteuer


Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle
Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten



Für Betrügereien bei der Umsatzsteuer mittels sogenannter Umsatzsteuerkarusselle kann grundsätzlich jedes Produkt beziehungsweise jede Ware genutzt werden. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11067) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10449) weiter mitteilt, würden erfahrungsgemäß allerdings vorzugsweise kleine und hochpreisige Waren genutzt. Dies geschehe unter dem Gesichtspunkt, dass man in kurzer Zeit den höchstmöglichen Nutzen aus einem Umsatzsteuerkarussell ziehen wolle.

Auf Fragen nach der Bekämpfung dieser Betrugsformen und der Regulierung antwortet die Regierung, Bund und Länder würden bereits seit Jahren intensiv und erfolgreich beim Kampf gegen diese Form der Steuerhinterziehung zusammenarbeiten und hätten eine Vielzahl von Maßnahmen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage hatte die Fraktion Die Linke erklärt, allein in Deutschland würden die Steuerzahlerrinnen und Steuerzahler durch Umsatzsteuerkarusselle mutmaßlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geprellt .

Vorbemerkung der Fragesteller
Das europäische Journalismusprojekt "Grand Theft Europe" unter Leitung des Recherchezentrums Correctiv berichtete Anfang Mai 2019, dass die europäischen Staaten durch organisierten Betrug nach Schätzung der EU-Kommission jährlich 50 Mrd. Euro verlieren. Dieser Betrug durch sogenannte Umsatzsteuer-Karusselle stellt dabei keine neuartige Masche dar. Auch weil bisherige Eindämmungsversuche nicht griffen, ist das wahre Ausmaß des Karussellbetrugs nach Ansicht der Fragesteller erschreckend. Allein in Deutschland werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler damit mutmaßlich um einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr geprellt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 05.09.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen