Cyberangriff auf Regierungsnetzwerk
Durch die Presseveröffentlichungen, die nicht vom BMI initiiert worden seien, sei der Gegner informiert worden, sagte der BMI-Vertreter
Abgeordneten des Bundestages wurden erst durch Pressemeldungen auf den Vorfall aufmerksam gemacht
Kritik an der Informationspolitik der Deutschen Bundesregierung zu dem jüngsten Cyberangriff auf das Regierungsnetzwerk IVBB wurde während der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur laut. Es dürfe nicht sein, dass die Abgeordneten des Bundestages erst durch Pressemeldungen auf den Vorfall aufmerksam gemacht würden, kritisierten mehrere Ausschussmitglieder.
Ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern (BMI) erklärte die ausgebliebene Information an den Bundestag und an die nicht von dem Angriff betroffenen Ministerien mit ermittlungstaktischen Gründen. Erste Hinweise auf eine Infektion habe es Mitte Dezember 2017 gegeben, sagte der BMI-Vertreter. Daraufhin sei sofort im unter Aufsicht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stehenden Nationalen Cyber-Abwehrzentrum eine entsprechende Arbeitseinheit gebildet worden. Anfang Januar 2018 habe es dann etwas belastbarere Ergebnisse dafür gegeben, dass der Anfangsverdacht sich erhärten könne.
Mitte Januar hätten sich die Erkenntnisse dann verdichtet, ehe man Mitte Februar erste Pläne habe machen können, um den Angreifer einzugrenzen und technische Lösungen zu entwickeln, durch die der Angreifer gestoppt und ausgesperrt sowie die Systeme bereinigt werden können.
Wichtig, so der Ministeriumsvertreter weiter, sei es, zu erkennen, wie der Gegner arbeitet, um bei einer späteren Reinigung sicher sein zu können, das er nicht doch noch irgendwo verborgen sitzt. Daher sei entschieden worden, weiter zu beobachten. Aus diesem Grund sei auch das Parlament nicht früher informiert worden.
Durch die Presseveröffentlichungen, die nicht vom BMI initiiert worden seien, sei der Gegner informiert worden, sagte der BMI-Vertreter. Das, was vom BSI und den Sicherheitsbehörden bis dahin erkannt worden war, habe man eingrenzen und reinigen können. Nicht auszuschließen sei aber, dass sich der Gegner noch unerkannte Ausleitungswege geschaffen hat, die er nun löschen könne, ohne dass man dies bemerke. Insofern sei ein Schaden entstanden, weil die weitere Aufklärungsarbeit an dieser Stelle habe gestoppt werden müssen, bedauerte der Ministeriumsvertreter. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 04.05.18
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