Treibhausgasemissionen durch Dienstreisen
Dienstreisen der Bundesregierung nicht mehr klimaneutral
Bundesregierung hat für den Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 4,21 Millionen Euro für die Fortführung der Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen angemeldet
(01.06.11) - Dienstreisen der Deutschen Bundesregierung erfolgen aufgrund von Haushaltskürzungen nicht mehr vollständig "klimaneutral". Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5150).
Die Fraktion verweist in ihrem Vorwort auf einen Beschluss der Bunderegierung vom 28. Februar 2007, wonach die bei unvermeidbaren Dienstflügen sowie Dienstfahrten mit dem Pkw produzierten Treibhausgase an anderer Stelle durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert werden sollten. Dazu stellt die Bundesregierung fest, dass sie für den Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 4,21 Millionen Euro für die Fortführung der Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen angemeldet habe.
Das Geld hätte gereicht, um die Emissionen des Jahres 2010 zu kompensieren. Der Haushaltsausschuss und der Bundestag hätten jedoch beschlossen, den Ansatz als Beitrag zur Haushaltssanierung auf 2,15 Millionen Euro zu reduzieren. "Die Bundesregierung hat bereits gegenüber dem Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betont, dass sie diesen Schritt des Deutschen Bundestages bedauert", heißt es in der Antwort.
Zu den bisher geförderten Projekten gehören zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Indien, die Kohlendioxid durch die Verfeuerung von Biomasse (insbesondere Reishülsen) vermeiden und Strom für zwei Spinnereien erzeugen. Durch das Projekt würden Arbeitsplätze geschaffen, und die dezentrale Stromproduktion führe zur Reduzierung von Übertragungsverlusten. Gefördert werden auch eine Biogasanlage in Nepal und eine Deponieentgasungsanlage in Brasilien, mit der der Ausstoß des als besonders klimaschädlich geltenden Methangases verhindert werden soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).