CO2-Ausstoß im Gebäudebereich
936 Millionen Euro für CO2-Gebäudesanierungsprogramm
"Energetische Modernisierungen (würden) auch außerhalb des von der KfW Bankengruppe geförderten Bereichs stattfinden"
(01.06.11) - Einem von der Deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge, entfalten die Förderbedingungen zur energetischen Gebäudesanierung eine "nicht unerhebliche Ausstrahlungswirkung". Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/5546). Demzufolge würden "energetische Modernisierungen auch außerhalb des von der KfW Bankengruppe geförderten Bereichs stattfinden".
Neben der Energieeinsparverordnung seien die Programme der KfW Bankengruppe zur energetischen Gebäudesanierung "das wichtigste Instrument der Bundesregierung". Seit Jahren seien diese erfolgreich und würden erheblich zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich beitragen.
Des Weiteren teilte die Regierung mit, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, für das im Jahr 2011 insgesamt 936 Millionen Euro zur Verfügung stünden, jährlich hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Wirkungen evaluiert werde. "Danach stoßen eine Milliarde Euro Haushaltsmittel Gesamtinvestitionen in Höhe von 12 Milliarden Euro an", erklärte die Regierung. Außerdem würden damit jährlich bis zu 340.000 Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk gesichert beziehungsweise geschaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).