Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden
Die Linke will wissen: In welchem Ausmaß tauschen deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, aus?
(20.12.12) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt nach Angaben der Bundesregierung keine Gesamtstatistik zur Zahl der Personen, über die Daten an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten übermittelt wurden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11086) zur "Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden" weiter schreibt, werden die ausländischen Partnerdienste bei Datenübermittlungen "immer schriftlich verpflichtet, dem BfV grundsätzlich Rechenschaft über die Verwendung der Daten abzugeben und nachzufragen, bevor eine Weitergabe von personenbezogenen BfV-Erkenntnissen an andere Stellen erfolgt".
In ihren Vorbemerkungen schreibt die Fraktion Die Linke:
"Die Weitergabe personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stets ein problematischer Vorgang. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in mehreren Sicherheitsabkommen mit ausländischen Staaten zu einem solchen Informationsaustausch verpflichtet. Als Anlass für eine Datenübermittlung enthalten einige der Abkommen äußerst vage Begriffe wie etwa 'Gefährdung der öffentlichen Sicherheit'. Dieser Begriff ist nicht definiert. Die Fragesteller gehen davon aus, dass er von autoritären Regimen wesentlich strenger gefasst wird als etwa von der Bundesregierung.
Die Fragesteller wollen erfassen, in welchem Ausmaß deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, austauschen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>