Finanzmarktregulierung: Derivate-Geschäfte


Deutscher Bundesrat gegen Pflicht zum Nachteilsausgleich im Derivate-Handel
Wettbewerbsfähigkeit der Clearing-Dienstleistungen würde im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern erheblich geschwächt


(20.12.12) - Der Deutsche Bundesrat hat Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (17/11289) verlangt. Bei diesem nach der englischen Abkürzung auch "EMIR-Ausführungsgesetz" genannten Vorhaben, das Teil der Finanzmarktregulierung ist, geht es vor allem um Derivate-Geschäfte.

Der Bundesrat verlangt in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/11690) vorgelegten Stellungnahme, vor allem die sogenannte Nachteilsausgleichsverpflichtung für Insolvenzgläubiger gegen zentrale Gegenparteien im Derivategeschäft zu streichen. Dadurch würde die Wettbewerbsfähigkeit der Clearing-Dienstleistungen im Vergleich zu internationalen Wettbewerbern erheblich geschwächt. In ihrer Gegenäußerung sichert die Bundesregierung eine Prüfung zu.


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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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