Schutz von Daten im Internet
Vereinbarkeit der Initiativen der EU-Kommission und des Europarates zur Herausgabe von im Internet gespeicherten persönlichen Daten
Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EPOC-VO allerdings dafür eingesetzt, übermäßige Belastungen für kleinere Unternehmen zu vermeiden
Die Deutsche Bundesregierung hält die grundsätzliche Einbeziehung auch von Klein- und Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung EPOC-VO für sachgerecht, da andernfalls "sichere Datenhäfen" entstehen könnten. Das schreibt sie in der Antwort (19/8054) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Die Linke (19/7639) zur Herausgabe von im Internet gespeicherten persönlichen Daten. Die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EPOC-VO allerdings dafür eingesetzt, übermäßige Belastungen für kleinere Unternehmen zu vermeiden.
Des Weiteren habe sich die Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten während der gesamten Verhandlungen zur EPOC-VO intensiv für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung eingesetzt. Die Anpassungen der EPOC-VO in der Fassung vom Dezember 2018 gegenüber der von der Europäischen Kommission vorgelegten Textfassung setzten das Anliegen der Bundesregierung bereits teilweise um. Diese Anpassungen seien wichtige Verbesserungen der EPOC-VO, die Bundesregierung wünsche sich mit Blick auf den erforderlichen Grundrechtsschutz jedoch noch weitere Nachjustierungen im Zuge des anstehenden Trilogs zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission.
Die Anfrage bezieht sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM (2018) 225 final - 2018/0108 (COD)) und ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität zur Verbesserung der Sicherung elektronischer Beweismittel. Das derzeit verhandelte Protokoll hat der Antwort zufolge die grenzüberschreitende Beweiserhebung durch Strafverfolgungsbehörden zum Gegenstand und soll eine stärkere Zusammenarbeit bei der Sicherung elektronischer Beweismittel und der Verfolgung von Computerkriminalität möglich machen. Geplant sei, dass eine damit befasste Expertengruppe ihre Arbeiten im Dezember 2019 abschließt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 17.04.19
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